Dass die Anforderungen des russischen Parteiengesetzes von
2005 hart sind, ja praktisch unerfüllbar, vor allem aber fast beliebig durch
die Adinistration auslegbar, ist spätestens seit dem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), das unlängst die Schließung der
Republikanischen Partei Russlands (RPR) von Wladimir Ryschkow im Jahr 2006 für
unrechtmäßig erklärt hat, allgemein bekannt.
In seinem Urteil spricht das EGMR sogar vom restriktivsten
Parteiengesetz im ganzen Europarat. Kritisiert werden da vor allem die enorm
hohe Hürde von 2006 noch 50.000 Unterschriften zur Parteigründung oder (im
Falle der RPR) verpflichtenden Umregistrierung gerügt (sie wurde inzwischen,
ein wenig Kosmetik tut ja manchmal gut, auf 45.000 gesenkt).
Inzwischen gab es sieben weitere Parteigründungs- oder
Umregistrierungsversuche – alle erfolglos. Den neunten hat in diesem Frühjahr
die Partei der Volksfreiheit (kurz: Parnas) mit den Frontmännern Wladimir
Ryschkow, Michail Kasjanow, Boris Nemzow und Wladimir Milow unternommen. Seit
dem 21. Juni haben sie es schriftlich vom Justizministerium, dass er ebenfalls
vergeblich war.
Dabei waren die Anstrengungen geradezu titanisch. Immerhin ging es darum, zu
zeigen, dass unter dem gegenwärtigen Gesetz mit der gegenwärtigen
Gesetzesauslegung durch die Justizbehörden, unter der gegenwärtigen Politischen
Führung des Landes und mit den gegenwärtigen Gerichten eine nicht vom Kreml
erlaubte (man könnte auch sagen: initiierte) Parteigründung unmöglich ist. Um
diesen Beweis zu führen, muss man sich besonders anstrengen, alles so zu
machen, wie gefordert.
Parnass hat also seit Beginn des Jahren immerhin 46.200
Unterschriften gesammelt. In 53 russischen Regionen wurden regionale
Parteigliederungen gegründet und Gründungsversammlungen abgehalten, um Delegierte
für einen Parteigründungskongress zu wählen. Der Parteigründungskongress fand
in Moskau statt, beschloss eine Parteisatzung und wählte die vier oben
Genannten zu Co-Parteivorsitzenden. Am 23. Mai dann endlich wurden die Unterlagen
beim Justizministerium eingereicht.
Mit Datum vom 21. Juni kam die erwartete Ablehnung. Unerwartet war die dürftige
juristische Begründung des negativen Bescheids. Sie stützt sich auf nur zwei
Punkte: Erst werden vier kleinere Punkte der Satzung gerügt, die, so das Justizministerium,
nicht mit dem russischen Parteiengesetz übereinstimmen. Dann werden die Namen
von 79 Menschen aufgeführt, deren Unterschriften nicht in Ordnung seien, weil
sie von Toten oder Minderjährigen stammten oder von Leuten, die sich dem
Ministerium gegenüber von diesen Unterschriften distanziert hätten.
Für Letzteres, behaupten die Parnas-Leute, gebe es
Hinweise, dass diese Unterschriften ihnen gezielt untergeschoben worden seien. Wie
dem auch sei, 79 von 46.200 sind weniger als 2 Promille. Es wäre weltfremd
anzunehmen, man könne es besser machen. Außerdem reichten ja auch 46.121
Unterschriften aus.
Die Sache mit den angeblich parteiengesetzwidrigen Satzungspunkten
ist noch interessanter, da die Parnas-Leute ihre Satzung von derjenigen der
Kremlpartei „Einiges Russland“ abgeschrieben haben, für alle Fälle sozusagen.
Inzwischen hat sich Präsident Dmitrij Medwedjew zur Nichtzulassung von Parnas geäußert
und den Parteigründern großzügig geraten, die entsprechenden Satzungsstellen einfach
zu ändern und einen neuen Antrag zu stellen. Das ist aus geheuchelt, wenn auch
gut, denn das größte Problem für Parnas ist inzwischen die fehlende Zeit.
Spätestens am 25. August muss Medwedjew per Ukas die
Dumawahlen ausschreiben, damit sie am ersten Dezemberwochenende stattfinden
können. Teilnehmen können nur Parteien, die zu diesem Zeitpunkt registriert
sind (und noch ein paar weitere, kleinere Bedingungen erfüllt haben). Bis dahin
sind nur noch sechs Wochen. Um die Satzung zu ändern müssten aber erneut erst mindestens
43 (in mehr als 53 Prozent der russischen Regionen), zur Sicherheit aber besser
mehr, Regionalversammlungen einberufen werden, um Delegierte für einen neuen Parteikongress
wählen. Denn nur dieser könnte, physisch in Moskau tagend, die notwendigen
Satzungsänderungen beschließen. Danach müssten die Dokumente erneut beim
Justizministerium eingereicht werden. Dann hat das Ministerium wieder einen
Monat zur Prüfung des Antrags Zeit. Abgesehen davon, dass das alles in allem
nach Einschätzung von Ryschkow zwischen 150.000 und 200.000 Euro kosten würde
und natürlich ein positiver bescheid nicht garantiert ist, wäre die Frist für
die kommenden Wahlen dann längst verstrichen. Das alles eingedenk haben die Parnas-Gründer
heute vor Gericht Beschwerde gegen die Nichtzulassung durch das
Justizministerium eingereicht.
Die Kremlstrategie ist ganz offenbar die Gleiche wie bei anderen von
Liberalsprecher Medwedjew angekündigten oder betriebenen sogenannten liberalen Lockerungen:
Es wird über Vieles geredet und Manches sogar gemacht, aber nur, wenn es nur
die Dumawahlen im kommenden Dezember nicht mehr betrifft (dazu gehört auch die
schon beschlossene Senkung der Sieben- auf eine Fünf-Prozent-Hürde für die
Wahlen 2016).
Heute hat Medwedjew sich mit den Fraktionschefs der vier aktuellen Dumaparteien
(Einiges Russland, Gerechtes Russland, Kommunisten du Schirinowskij-„Liberale“)
getroffen. Ein exclusiver, handverlesener Klub, der nach den Wahlen im Dezember
nur wenig verändert aussehen dürfte. Vielleicht fliegt das
imitationssozialdemokratische Gerechte Russland raus und an ihre Stelle rückt
der kremlnahe Liberalenklon „Gerechte Sache“ mit Milliardär Michail Prochorow
an der Spitze.