Ist Memorial nun verboten? Ja und nein. Ein kleiner Wegweiser durch eine, zugegeben, komplizierte Struktur und ein kompliziertes Verbotsverfahren

Direkt nach den beiden Schließungsverfügungen des russischen Obersten Gerichts am 28. Dezember 2021 gegen Memorial International (MI, Dachverband des Memorial-Netzwerks) und des Moskauer Stadtgerichts gegen das Menschenrechtszentrum Memorial (MRZ) am 29. Dezember lauteten die allermeisten Schlagzeilen (in Russland ebenso wie international): „Memorial verboten!“ Das ist ein doppeltes Missverständnis. Denn ersten sind die Verfahren nicht beendet und die Gerichtsbeschlüsse (noch) nicht rechtskräftig. Vor allem aber geht es hier (nur) um zwei von rund 60 Memorial-Organisationen (wenn auch um zwei besonders wichtige). Ich will versuchen, die zugegebenermaßen auch dann der komplizierten Struktur von Memorial komplizierte Situation ein wenig aufzudröseln. Ich fange mit dem Memorial-Netzwerk an.

  1. Memorial ist eine Konföderation von, wie schon geschrieben, gegenwärtig etwas mehr als 60 Organisationen, die meisten davon in Russland, aber auch z. B. in der Ukraine, in Deutschland, in Italien, in Tschechien und in Frankreich. Sie alle sind, mit einer Ausnahme, Mitglieder oder Untergliederungen von MI. Die Ausnahme ist Memorial St. Petersburg, das vor einem Jahr ausgetreten ist, um dem Risiko zu entgehen, mit MI unterzugehen. Nicht sonderlich solidarisch (wie auch in internen Memorial-Diskussionen immer wieder bemerkt), aber (soweit vorerst zu sehen) praktisch weitsichtig.
  2. Alle russischen Memorial-Organisationen (mit Ausnahme, ich erwähne das hier zum letzten Mal, von Memorial St. Petersburg) sind noch einmal Mitglied bei Memorial Russland. Der Grund liegt vor allem in der russischen Gesetzgebung, die MI mit ihren ausländischen Mitgliedsorganisationen nicht alles erlaubt, was dem ausschließlich russischen Memorial Russland möglich ist. Hinzu kommt, dass die russische Öffentlichkeit (und mehr noch die Kreml-Propaganda) Interventionen nicht ausschließlich russischer Organisationen zu russlandinternen Fragen oft nicht gutheißt (vorsichtig ausgedrückt).
  3. Es gibt verschiedene Arten von Memorial-Mitgliedsorganisationen. Die drei wichtigsten sind:
  • Regionale Organisationen mit eigenem juristischen Status (dazu gehören z.B. Memorial Rjasan oder Memorial Moskau)
  • Regionale Organisationen, Untergliederungen von MI sind (in Russland momentan nur Memorial Perm, außerhalb u.a. Memorial Tschechien und Memorial Frankreich).
  • Thematische Organisationen wie das MRZ oder das Wissenschaftlich-Historische Forschungs- und Aufklärungszentrum Memorial (NIPC). Auch sie sind alle Mitgliedsorganisationen sowohl bei MI als auch Memorial Russland
  1. Die repräsentativste Memorialorganisation, auf die sich meist bezogen wird, wenn schlicht von Memorial die Rede ist, MI, dem seit dem Tod des langjährigen Vorstandsvorsitzenden Arsenij Roginskij vor vier Jahren Jan Ratschinskij vorsteht. Er führt einen gegenwärtig 25-köpfigen Vorstand. Zum Vorstand gehören viele Vorsitzende regionaler Memorial-Organisationen, Vorstand und Mitglieder des MRZ und Vertreter/innen nicht-russischer Memorial-Mitgliedsorganisationen. Wie in einer Konföderation üblich, gibt es selbstverständlich mitunter Meinungsverschiedenheiten und unterschiedliche Einschätzungen. Allerdings bemühen sich die Memorial-Mitgliedsorganisationen über den Vorstand von MI um eine konsolidierte Position zu den wichtigsten politischen und rechtlichen Fragen. Bisher gelingt das, trotz der zunehmend gefährlichen Zeiten, ziemlich gut.
  2. Da die meisten Organisationen der Memorial-Familie nun einmal größtenteils rechtlich unabhängige, wenn auch ideelich, politisch und über die Mitgliedschaft in MI verbundene NGOs sind, wurden sie von den russischen Behörden bisher auch so behandelt. Ich will versuchen, das am Beispiel Moskau zu erklären. In Moskau gibt es fünf Memorial-Organisationen, die jeweils eigenständige juristische Personen sind. Neben MI und Memorial Russland sind das noch das MRZ, das NIPC und Memorial Moskau. Sie alle wurden und werden ständig von den unterschiedlichsten Behörden (Finanzamt, Justizministerium, Staatsanwaltschaft, Feuerwehr, Gesundheitsbehörde, Arbeitsschutz u.a.) geprüft. MI und MRZ sind seit einigen Jahren auch zu ausländischen Agenten erklärt worden und unterliegen zusätzlichen Prüfungen.

Nun zu den aktuellen Schließungsbeschlüssen gegen MI und MRZ:

  1. Wie oben schon geschrieben, sind beide Urteile noch nicht rechtskräftig. MI und MRZ werden beide in die Berufung gehen. Dafür haben sie jeweils 30 Tage Zeit. Sollten die Schließungsurteile in der nächsten Instanz bestätigt werden (wovon gegenwärtig alle ausgehen), werden die Urteile rechtskräftig, unabhängig von weiteren juristischen Schritten von MI und MRZ, die beide erklärt haben, letztlich bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen. Solange die Urteile nicht rechtskräftig sind, arbeiten MI und MRZ weiter wie bisher.
  2. Doch auch, wie es danach weitergeht (weitergehen kann) ist noch unklar. Zwar liegen die schriftlichen Urteilsbegründungen inzwischen vor. Das Gericht hat aber nicht erklärt, was mit dem Besitz von MI passieren soll. Auch die Frage, was das Gericht unter Untergliederungen versteht, die imUrteil ausdrücklich ebenfalls liquidiert worden sind, bleibt unklar.
  3. Bei der Frage nach dem Besitz geht es in erster Linie um MI. MI gehören sowohl die Büroräume am Moskauer Karetnyj Rjad, als auch (zumindest Teile) des Archivs, des Museums und der Bibliothek. Hinzu kommen die Rechte an mehreren Hundert Büchern und anderen Publikationen. Grundsätzlich hat das Gericht zwei Möglichkeiten: Es kann es einerseits der liquidierten Organisation über den Besitz im Rahmen seiner Satzungszwecke zu verfügen und es an andere Personen oder Rechtspersonen zu übertragen. Andererseits kann das Gericht aber auch eine*n Treuhänder*in einsetzen, die/der dann, ebenfalls der Satzung entsprechend den Besitz verteilt. In diesem Fall kommt (fast) alles auf diese Person an.

Wichtig für die zukünftige Memorial-Arbeit ist, dass nicht aller Memorial-Besitz MI gehört. Das alte Memorial-Gebäude am Malyj Karetnyj Pereulok (für diejenigen, die sich erinnern: ein zweistöckiges, rotes Backsteinhaus) gehört Memorial Moskau. Der größte Teil des Archivs gehört dem NIPC.

  1. Auch deshalb ist, Punkt 2, wichtig, wie das Gericht den im Schließungsantrag der Staatsanwaltschaft und im Urteil gebrauchten Begriff Untergliederungen oder auch Abteilungen (russisch: подразделения) interpretiert. In Russland trifft das nur auf Memorial Perm zu. Das Gericht könnte aber versucht sein, alle Memorial Mitgliedsorganisationen als Untergliederungen zu betrachten und alle auf einmal schließen zu wollen. Zwar halten die Anwälte von Memorial das für juristisch fragwürdig. Aber das ist das Schließungsurteil ja insgesamt schon. Dagegen spricht vielleicht, dass in diesem Fall das separate Verfahren gegen das MRZ kaum mehr Sinn macht, da auch das MRZ Mitglied bei MI ist. Sollte sich Untergliederungen nicht auf juristisch eigenständige Mitglieder von MI beziehen, blieben zum Beispiel Memorial Moskau und das NIPC (vorerst) weiter funktionsfähig und somit ein erheblicher Teil des Besitzes von Memorial (ebenfalls vorerst) vor dem Zugriff durch den Staat geschützt.
  2. Die künftige strafrechtliche Verfolgung von Memorial-Funktionsträger*innen und –mitarbeiter*innen ist eine durchaus reale Gefahr. Im Falle von MI könnte es um Verstöße gegen das Ausländische-Agenten-Gesetz gehen. Aber es läuft auch immer noch ein Untersuchungsverfahren wegen möglicher finanzieller Unregelmäßigkeiten, dass nach dem Überfall eine Gruppe von Hooligans auf Memorial Mitte Oktober nach einer (vermutlich anonymen) Anzeige eröffnet worden war. Im Fall des MRZ ist die Gefahr noch größer, da der Schließungsantrag den Vorwurf der Förderung von Extremismus und Terrorismus enthielt, zwei Strafrechtsparagraphen, die hohe Haftstrafen vorsehen. Das Ausländische-Agenten-Gesetz kommt hier auch noch hinzu.

Kleines Fazit:

Memorial ist (noch) nicht verboten. Das wird es selbst dann nicht sein, sollten MI und das MZR letztendlich liquidiert werden. Oder wie es Memorial selbst in einer Erklärung nach dem Urteil gegen MI ausgedrückt hat: „Wir werden das Urteil des Obersten Gerichtshofs Russlands selbstredend mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln anfechten. Und wir werden legale Wege finden, unsere Arbeit fortzusetzen. Memorial – das ist keine Organisation, das ist nicht einmal eine gesellschaftliche Bewegung. Memorial – das ist das Bedürfnis der Bürger Russlands nach Wahrheit über ihre tragische Vergangenheit und über das Schicksal vieler Millionen Menschen. Und dieses Bedürfnis zu „auflösen“ kann niemand.“

 

Aktualisiert am 6.1.22, 11.10 Uhr.