Über ein Jahr „NGO-Agenten“-Jagd – eine Art Zwischenbericht

Vor gut einem Jahr, im März 2013 begann die russische Generalstaatsanwaltschaft die große Agentenjagd. Zwischen März und Mai wurden etwa 700 NGOs, wie es so schön euphemistisch hieß, daraufhin „überprüft“, ob sie „die Gesetze einhalten“. Gut 60 NGOs erhielten daraufhin staatsanwaltschaftliche Bescheide. 40 wurden „gewarnt“, sie könnten möglicherweise das geänderte NGO-Gesetz brechen und sollten sich besser als „Agenten“ registrieren lassen. Etwa 20 NGOs traf es härter. Ihnen wurde vorgeworfen, das Gesetz bereits gebrochen zu haben. Die Staatsanwaltschaft wies sie an, sich umgehend als „Agenten“ beim Justizministerium registrieren zu lassen. Außerdem bekamen in den meisten Fällen sowohl die Direktoren, Vorsitzenden oder Präsidenten der NGOs als auch die Organisationen selbst Strafbefehle über 300.000 (die Menschen) oder 500.000 Rubel (die Organisationen).

Die NGOs setzten sich auf unterschiedliche Weise zur Wehr. Die meisten klagten gegen die Bescheide. Einige wenige lösten sich auf. Einige, die keine Bescheide bekommen hatten, klagten gegen die Prüfungen selbst. Eine Gruppe von NGOs legte als „potentielle Geschädigte“ Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein. Eine NGO sammelte Geld, zahlte die Strafe für den Direktor und löste sich dann auf. Aber keine einzige NGO ging bis heute zum Justizministerium und ließ sich als „Agent“ registrieren.

Auch die Gerichtsverfahren verliefen unterschiedlich (bei Human Rights Watch gibt es einen aktuelle Aufstellung der Gerichtsverfahren auf Englisch). Viele wurden in erster Instanz gewonnen, weil die Begründungen der Staatsanwälte selbst russischen Gerichten zu dünn waren. Ganz kurz gesagt, hatten die meisten Staatsanwälte jedwede öffentliche Äußerung oder Auftreten als „politisch“ eingestuft, was, zusammen mit auch nur geringster Finanzierung aus ausländischen Quellen dem Gesetz nach die Pflicht zur „Agenten-Registrierung“ nach sich zieht. Dem schlossen sich viele Gerichte nicht an.

Zahlreiche Prozesse gingen in die zweite Instanz. In den allermeisten Fällen gibt es bis heute keine letztinstanzlichen Urteile, auch weil Richter immer wieder die Verhandlungen aus den verschiedensten Gründen verschieben. Vielen NGO-Vertreter drängt sich der Eindruck auf, dass die Gerichte auf ein deutliches Signal „von oben“ warten, wie denn nun letztlich zu urteilen sei.

Immerhin hat sich im April das Verfassungsgericht mit dem NGO-Gesetz befasst. Doch auch dessen Entscheidung hat nicht wirklich zu Klarheit geführt. Zwar hat das Verfassungsgericht den „Agenten“-Passus des NGO-Gesetzes grundsätzlich für rechtens erklärt, aber ein paar Hürden bei der Bewertung dessen gesetzt, was denn nun als „politisch“ einzustufen sei. Außerdem hat es einige Urteile niedrigerer Instanzen bestätigt, dass Direktoren oder Vorsitzende von NGOs sehr wohl als Privatpersonen politisch einmischen dürfen. Einige Staatsanwälte hatten diese Trennung von Staatsbürgern und Funktionsträgern aufgehoben und so praktisch durch die Hintertür versucht, ein Politikverbot für alle leitenden NGO-Aktivisten einzuführen.

Insgesamt jedoch brachte auch die Verfassungsgerichtsentscheidung keine wirkliche Klarheit. Ein gutes Jahr nach der großen „Prüfungswelle“ im Frühjahr 2013, als viele schon den Untergang der unabhängigen russischen NGO-Szene voraussagten, leben die meisten also immer noch, machen weiter ihre Arbeit, auch wenn seither nicht unerhebliche Ressourcen zum Selbstschutz aufgewandt werden müssen. Fast könnte man meinen, es sei wie 2001/2002 und 2005/2006, bei den ersten beiden großen staatlichen Kampagnen zur Disziplinierung der unabhängigen NGOs: Zwar ist das NGO-Leben nach neuen Gesetzen schwieriger geworden, aber eben nicht unmöglich. Doch ganz so ist es nicht.

Es stimmt, das große NGO-Schlachten hat nicht stattgefunden, aber der Druck ist weiterhin hoch. Die Überprüfungen gingen das ganze Jahr über weiter, wenn auch nicht so intensiv und demonstrativ wie im vergangenen Frühjahr. Einigen NGOs wurde durch Gerichte vorgeschrieben, sich als „Agenten“ registrieren zu lassen und sie konnten sich dem nur durch Selbstauflösung entziehen. Das bekannteste Beispiel ist das Antidiskriminierungszentrum Memorial aus St. Peterburg (ich habe hier darüber geschrieben). Viele andere befinden sich in einem manchmal verzweifelten Abwehrkampf. Dabei zeigt sich, dass mitunter auch russische Staatsanwälte lernfähig sind.

Als Beispiel einer neuen Strategie möchte ich den Fall der „Frauen des Don“ vorstellen. Diese mehr als 20 Jahre alte NGO aus Nowotscherkassk kümmert sich, wie der Name sagt, um die Rechte und Belange von Frauen in Südrussland, aber auch im gesamten Nordkaukasus. In Nowotscherkassk, einer für russische Verhältnisse kleinen Stadt von rund 170.000 Einwohnern sind die „Frauen des Don“ die bei weitem bekannteste und angesehendste NGO. Schon bei der ersten Repressionswelle im vorigen Frühjahr zogen sie die besondere Aufmerksamkeit der Staatsanwaltschaft auf sich. Sie waren unter den etwa 20 NGOs, denen schon vor einem Jahr vorgeworfen wurde, sie seien „Agenten“ und müssten sich als solche registrieren. Zudem sollte die Organisation selbst 500.000 Rubel (damals etwa 12.000 Euro, heute gut 10.000) zahlen, die Direktorin Walentina Tscherewatenko300.000 (entsprechend rund 7.500 Euro damals und knapp 6.000 Euro heute).

Die „Frauen des Don“ wehrten sich wie alle anderen, durch Öffentlichkeit, vor allem aber vor Gericht, jedoch bisher nur mit aufschiebendem Erfolg. Erstinstanzlich ist die Organisation verurteilt worden, sich als „Agent“ registrieren zu lassen. Zwar steht eine letztendliche Entscheidung noch aus, aber niemand kann voraussagen, wie es ausgeht. Die beteiligten Juristen sind eher skeptisch.

Doch nicht das Agentengerichtsverfahren macht die größten Sorgen. Eine endgültige Niederlage wäre zwar schmerzlich, aber wie in anderen Fällen auch, ließen sich zur Fortsetzung der Arbeit andere Möglichkeiten finden. Das wäre schwierig, geht nicht für alle NGOs gleich gut und würde viel Kraft und wohl auch Geld kosten, aber der russische Staat (wie viele andere auch) unterschätzt (gottseidank! möchte ich hinzufügen) den Eigensinn von NGOs und denen, die sie gründen und in ihnen arbeiten.

Wirklich gefährlich ist ein gleichzeitiges Strafverfahren, das die Staatsanwaltschaft gegen Walentina Tscherewatenko vorbereitet. Sie soll einen Strafgefangenen, den sie im Lager besucht hat weil er um Unterstützung gebeten hatte, dazu angestiftet haben, einen Aufstand in der Strafkolonie zu organisieren. Das behauptet jedenfalls dieser Strafgefangene. Und trotzdem es nichts als die Aussage des Häftlings gibt und sogar die entlastende Aussage eines bei dem Gespräch anwesenden Zeugen, nichts dergleichen habe es gegeben, hält die Staatsanwaltschaft die Beschuldigung aufrecht und das Gericht scheint ihr zu glauben. Es handelt sich ganz offensichtlich um einen nur wenig verdeckten Versuch, Walentina Tscherewatenko gefügig zu machen.

Ähnliche Versuche unternehmen Staatsanwälte in anderen Regionen. So ermitteln sie zum Beispiel in Perm gegen eine NGO und Beamte wegen angeblicher Korruption bei der Vergabe von staatlichen Zuwendungen an NGOs aus dem Topf, den Präsident Putin vor einem Jahr zur Verfügung stellen ließ. Mag sein, weil die Kritik am Agenten-Passus des NGO-Gesetzes anscheinend zu stark wurde, vielleicht aber auch, weil viele NGOs ja durchaus nützliche Funktionen erfüllen und es letztlich doch besser ist, sie unter Kontrolle zu haben als gar nicht. In anderen Regionen werden andere Gesetze zu Rate gezogen, um gegen NGOs vorzugehen. Brandschutz, Arbeitsschutz und Hygieneverordnungen sind da die Klassiker. Aber auch auf ausgefallenere Ideen kommen Staatsanwälte. So wird gegenwärtig in Moskau bei Memorial untersucht, ob die Organisation das Archivgesetz einhält. In St. Petersburg wagen NGOs keine Teilnehmerlisten mehr zu führen (was viele Geberorganisationen fordern), weil das in mehreren Fällen staatsanwaltschaftlich als möglicher Verstoß gegen den Datenschutz gerügt wurde.

Dem Kreml scheint dieses Hin und Her, das Katz- und Mausspiel zwischen Staat und NGOs nun aber doch zu mühselig. Ende Mai hat der Föderationsrat einer vorher schon von der Duma beschlossenen Änderung des NGO-Gesetzes zugestimmt. Sobald Präsident Putin das Gesetz unterschrieben hat, erhält das Justizministerium das Recht, NGOs auch gegen ihren Willen in die staatliche Agentenliste einzutragen. Zwar bleibt den NGOs das Recht dagegen vor Gericht zu klagen. Das hat aber keine aufschiebende Wirkung. Bis zum Gerichtsentscheid wäre sie dann verpflichtet, sich bei allen öffentlichen Äußerungen als „Agent“ kenntlich zu machen. Das wiederum dürfte für die allermeisten NGOs unannehmbar sein. Es bliebe dann nur die Wahl zwischen Selbstauflösung oder öffentlicher Enthaltsamkeit. Die gerichtliche Prüfung kann aber, das zeigen die gegenwärtigen Prozesse um das „NGO-Agentengesetz“, können sehr lange dauern.

Während NGOs früher, bei aller Pression, wenn auch am Rande, Teil eines ganz eigenen „russischen Pluralismus“ waren, so werden sie nun mehr und mehr ausgegrenzt.