Im vorigen Blogeintrag habe ich mich der Aussage des ehemaligen Zentralbankvorsitzenden und letzten JuKOS-Vorstandsvorsitzenden Wiktor Geraschtschenko bedient, um die Absurdität der zweiten Anklage gegen Michail Chodorkowskij und Platon Lebedew zu verdeutlichen. Ich hoffe, das ist gelungen. Es handelt sich nicht um einen Strafprozess, seine Gründe sind andere: politische, wirtschaftliche, korrupte. Das ist nicht neu, darüber ist viel geschrieben worden. Nun nähern wir uns allerdings langsam aber unaufhaltsam dem „point of no return“. Nach Einschätzung der Anwälte von Chodorkowksij und Lebedew wird die Zeugenbefragung, sprich die Beweisaufnahme, noch vor der Sommerpause beendet sein. Nicht später als im September wird mit dem Urteil gerechnet. Das wird schon einen wichtigen Hinweis darauf geben, wie die Sache ausgeht. Zwar haben die Angeklagten wie auch die Staatsanwaltschaft je nach Ausgang die Möglichkeit das Urteil anzufechten. Doch nach den Fristen der russischen Strafgesetze dürfte das endgültige Urteil nichtsdestotrotz bis zum Jahresende in Kraft getreten sein.
Warum ist das wichtig? Wie schon in früheren Blogeinträgen betont, stehen die Initiatoren des Verfahrens (kaum jemand zweifelt daran, dass sie im Kreml und in der Regierung zu suchen sind, ja von den meisten Beobachtern wird der heutige Premierminister und damalige Präsident Putin direkt genannt) vor einer schwierigen Wahl: Entweder werden die Angeklagten freigesprochen oder zu sehr hohen neuen Haftsstrafen verurteilt. Bis zu 20 Jahre Arbeitslager sehen die Gesetze für die ihnen vorgeworfenen Straftaten vor. Sie freizusprechen erscheint den meisten Kommentatoren aus Sicht der russischen Machthaber unmöglich. Ein Freispruch käme einem Bekenntnis politischer Motive für den Prozess gleich – mit entsprechenden negativen Folgen für das politische Renommee von Putin und Medwejew. Ich will das hier nicht weiter ausführen. Eine Verurteilung erscheint aber gegenwärtig angesichts der noch frischen und vorsichten erneuten Annäherung an den Westen (und insbesondere die EU) auch kaum im Sinn des Kremls und des (russischen) Weißen Hauses zu sein. Man möchte (braucht) vom Westen Geld und Know How für die Modernisierung des Landes. Geld und Know How, das es anderswo in dieser Kombination nicht gibt.
Was also tun? Nach Meinung der Anwälte von Chodorkowskij und Lebedew gäbe es durchaus gesichtswahrende Möglichkeiten aus dem Dilemma (so es eins ist und meine obigen Voraussetzungen stimmen), zumindest solange das Urteil nicht gesprochen oder wenigstens nicht in Kraft getreten ist. Natürlich gibt es viele juristische Finten und Fallen, die bei dem langen und umfänglichen Prozess, den vielen Hundert Prozessakten nur schwer zu überblicken sind. Doch sie spielen hier kaum eine Rolle. Denn letztendlich müsste jeder gesichtswahrenden Lösung ein Deal mit den Angeklagten voraus gehen: Verzicht auf weitere juristische Schritte (im Strafprozess, in möglichen zivil- oder vermögensrechtlichen Fragen), womöglich auch Verzicht in Bezug auf ihr politisches Verhalten oder besser ihre politische Enthaltsamkeit in Freiheit. Eine Verabredung darüber müsste hinter den Kulissen geschehen und alle Beteiligten wahrten darüber dann Stillschweigen. Offen und öffentlich könnte eine Lösung aus drei Teilen bestehen und etwa so aussehen:
1. Im kommenden Jahr enden bei beiden Angeklagten ihre Haftstrafen aus dem ersten Prozess (jeweils 8 Jahre). Ohne eine erneute Verurteilung müssen sie frei gelassen werden, ohne dass das jemand (Medwedjew, Putin oder wer anders) verfügen müsste, dem dann vorgeworfen werden könnte, „schwach“ geworden zu sein oder eine Niederlage erlitten zu haben.
2. Eine Hälfte der Anschuldigungen aus dem zweiten Prozess, die angeblichen Bilanzmanipulationen, sind bereits seit dem November 2008 verjährt. Das könnte das Gericht einfach mit Hinweis auf die geltenden Gesetze feststellen.
3. Die andere Hauptbeschuldigung, der Vorwurf, das Öl des eigenen JuKOS-Konzerns gestohlen und unter der Hand veräußerst zu haben, ließe sich als eine Wiederholung der Anklage aus dem ersten Prozess interpretieren. Diese Erkenntnis könnte das Gericht im Laufe der nun schon über ein Jahr dauernden Verhandlung gewonnen haben. Auch das russische Recht kennt den Grundsatz, dass niemand für die gleiche Tat zweimal verurteilt werden darf. Die erste Strafe ist (fast) abgesessen, eine zweite Verurteilung bei dieser Bewertung nciht rechtmäßig. Für die politischen Machthaber und auch die Staatsanwaltschaft bliebe aber die erste Verurteilung bestehen. Sie könnten weiter, wie Putin wiederholt, behaupten, es handele sich bei Chodorkowskij und Lebedew um Rechtsbrecher, die zu Recht) also für von ihnen begangenen Verbrechen und nicht aus politischen Gründen) verurteilt worden seien. Sie hätten nichts zurück zu nehmen und niemand könnte sie auf dieser Grundlage der Lüge (oder der Verleumdung) zeihen. Teil des Deals müsste selbstverständlich eine Abberufung der Beschwerden von Chodorkowskij und Lebedew gegen das erste Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sein.
So ungefähr könnte ein Kompromiss aussehen, der den Angeklagten die Freiheit und der politischen Führung Russlands (zumindest formal) ihre Reputation ließe. Zudem könnten sowohl Medwedjew als auch Putin darauf verweisen, dass alles mit rechten Dingen, also rechtsstaatlich zugegangen sei.
Doch wie kommt man dorthin? Irgendjemand müsste Medwedjew und Putin klar machen, dass dieser Ausgang für alle seiten nur Vorteile hätte. Nun kann man sich leicht vorstellen, dass das Medwedjew in seiner jetzigen Position und mit seinen ständigen Forderungen nach mehr Rechtsstaatlichkeit eher einleuchtet als Putin, dem Chodorkwoskij ein persönliches Anliegen scheint (und nicht nur scheint, denn unter seiner Präsidentschaft hat alles angefangen – andere sagen: hat er alles angefangen). Putin müsste also eher klar gemacht werden, dass alle anderen Ausgänge dieses Prozesses mehr politischen (und gegebenenfalls auch volks- und privat-wirtschaftlichen) Schaden anrichten, als die Sache wert ist. Das könnten wahrscheinlich nur einigermaßen Gleichgestellte, wie andere Präsidenten oder Regierungschefs sein. Ob die dazu bereit sind, ist eine ganz andere Frage. Putin soll schon mehrfach im sehr kleinen Kreis von Staatsgästen sehr heftig bis persönlich beleidigend auf Erwähnungen des Falls Chodorkowskij reagiert haben. Das spräche dafür, dass er die Sache sehr persönlich nimmt, egal ob dahinter nun politische oder andere Gründe stecken. Und das wiederum macht wenig Hoffnung.