Urteilsverkündung im Chodorkowskij-Prozess verschoben – Deutungsversuche

Rund 100 winterlich vermummte Menschen drängten sich heute früh vor dem Eingang des Moskauer Chomowniki-Gerichts, viele mit Kameras auf der Schulter oder Mikrofonen an langen Stangen in der Hand. Doch das Medienereignis fand nicht statt. Schnöde in einer durchsichtigen Plastikhülle vom Typ „Jochen Vogel“ hingt ein A4-Zettel an der Tür: Die Urteilsverkündung “ in der Sache gegen Chodorkowskij M.B. und Lebedew P.L.“ sei auf den 27. Dezember verschoben. So gegen halb elf schaute auch eine junge Frau aus der Tür und tat den Versammelten, wie es das Gesetz fordert, von Gerichts wegen die Verscheibung kund. Der Richter habe es nicht geschafft, das Urteil fertig zu bekommen. Vergeblich bemühten sich einige Milizionäre, durchaus nicht unfreundlich, den dichten Verkehr und die vergeblich Gekommenen auseinander zu halten.

Die große Frage, die nun untereinader diskutiert wurde und die die JournalistInnen den Anwälten und auch der extra angereisten grünen Bundestagsabgeordneten Marieluise Beck stellten, war, was das denn nun zu bedeuten habe. Die Anwälte entzogen sich, ihrer Profession entsprechend, den ja nur spekulativ möglichen Deutungsversuchen. Deutlich wurde aber, dass sie der offiziellen Begründung nicht so recht Glauben schenken wollten. Marieluise Beck war, ebenfalls Professions gemäß, weniger zurückhaltend. Ihre erste Vermutung ging dahin, die in den vergangenen Wochen gestiegene Aufmerksamkeit in Bezug auf Prozess und die anstehende Urteilsverkündung habe die politisch Entscheidenden dazu bewogen, einen „ruhigeren Termin“ zu wählen. Am 27. Dezember, so Beck, sei fast der gesamte Westen im „Weihnachtsschlaf und verdaut die Weihnachtsgans“. Außerdem verringere erfahrungsgemäß häufige Verschiebung die Medienaufmerksamkeit.

Es gibt noch eine ganze Reihe anderer Erklärungsversuche, von denen aber keiner auch nur ansatzweise überprüfbar ist. Alles Spekulation. Trotzdem will ich der Versuchung erliegen, mich daran ein wenig zu beteiligen. Eine kleine Auswahl:

  • Der Kreml hat kalte Füße bekommen. Chodorkowskij und Lebedew werden vielleicht doch nicht verurteilt, wie bisher praktisch alle BeobachterInnen angenommen haben.
  • Ende der Woche beginnt im US-Senat die Debatte zur Ratifizierung des neuen START-Abkommens zur weiteren Reduzierung der russischen und US-amerikanischen Atomraketen. Die Skepsis gegenüber dem freundlichern Kurs der Obama-Regierung gegenüber Russland ist bei den nun merhheitlich republikanischen SenatorInnen ohnehin groß, die Chancen auf eine Ratifizierung ungewiss. Da möchte der Kreml vorher nicht noch Öl (wenn auch wenig) in Feuer gießen, zumal es unter den SenatorInnen einige ausgesprochene Chodorkwoskij-UnterstützerInnen gibt.
  • Morgen tritt Premierminister Wladimir Putin im russischen Fernsehen mit einer vierstündigen Frage- und Antwortsendung auf. Ein heute veröffentlichter Schuldspruch könnte dieses große PR-Ereignis stören.

 Wie gesagt: Alles ist möglich. Es kann aber auch alles oben geschriebene Quatsch sein und der Richter ist tatsächlich nicht fertig geworden – auch wenn das all meiner Erfahrung nach eher unwahrscheinlich ist. So ist eben Russland und diese prinzipielle Unberechenbarkeit des russischen (politischen) Lebens ist unter Putin eher noch größer geworden.

Für einen klugen und vorsichtigen Richter gibt es übrigens noch einen in der russischen Strafprozessordnung vorgesehenen Ausweg. Er kann den Fall an die Staatswanwaltschaft zurück verweisen mit der Auflage, noch einmal alles gründlicher „nachzuuntersuchen“ (russisch: dorassledovat'). Ein für den Staat und seine Anwaltschaft sehr bequemes sowjetisches Residuum. Denn natürlich war seinerzeit jedermann (und jederfrau) schuldig, sobald die Staatswanwaltschaft sich mit ihm und ihr befasste. Wenn sie das später vor Gericht nicht ordentlich nachweisen kann, sagt das nichts über die Schuld oder Unschuld der Angeklagten aus, sondern eben nur, dass deren Schuld noch nicht ausreichend untersucht wurde. Freigelassen werden muss in diesem Fall niemand (auch wenn das heute immer öfter passiert). Bei Chodorkowskij und Lebedew wäre da sowieso ihre Verurteilung im ersten Prozess davor.

Schließen möchte ich mit einer gemeinsamen Erklärung von Marieluise Beck und Ralf Fücks, Vorstand der Heinrich Böll Stiftung, der heute auch vor den geschlossenen Türen des Chamoweniki-Gerichts stand:

„Heute Morgen wurde die Urteilsverkündung im Verfahren gegen Michail Chodorkowskij und Platon Lebedew überraschend auf den 27. Dezember 2010 verschoben. Man will damit entweder der öffentlichen Aufmerksamkeit für diesen Prozess den Wind aus den Segeln nehmen, oder das Urteil steht noch nicht fest.

Dieser Aufschub gibt immerhin die Chance, auf das Urteil doch noch Einfluss zu nehmen. Bundesregierung und Europäische Kommission müssen jetzt laut und deutlich ihre Kritik an diesem Verfahren äußern. Auch der Ost-Ausschuss der deutschen Wirtschaft ist aufgerufen, sein opportunistisches Schweigen zu beenden.

Der Vorwurf gegen Chodorkowskij und Lebedew, sie hätten fast die komplette Ölproduktion
ihres eigenen Konzerns gestohlen, wurde vor Gericht von drei ehemaligen
Regierungsmitgliedern als abwegig bezeichnet. Auch der
Menschenrechtsbeauftragte der Russischen Föderation, Wladimir Lukin, sprach von einem „politischen Hintergrund“ des Verfahrens.

Wer sich unter Berufung auf die „Unabhängigkeit der Justiz“ der Stimme enthält, legitimiert ein Verfahren, das keinen rechtsstaatlichen Maßstäben standhält. Im ersten Urteil, mit dem Chodorkowskij und Lebedew für
acht Jahre hinter Gitter geschickt wurden, demonstrierte der Kreml, wer
die Macht in Russland hat. Jetzt geht es darum, ob dem von Präsident Medwedjew selbst kritisierten „Rechtsnihilismus“ endlich Einhalt geboten wird.“

   


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