NGOs in Russland nach dem NGO-Gesetz – Bericht von Human Rights Watch

Seit gut drei Jahren ist das gängelnde NGO-Gesetz in Russland in Kraft. Human Rights Watch veröffentlicht heute unter dem Titel An Uncivil Approach to Civil Society. Continuing State Curbs on Independent NGOs and Activists in Russia eine erste umfassende und tiefgehende Untersuchung über seine Folgen für die Arbeit von NGOs in Russland. Der Bericht beruht auf ausführlichen Interviews mit NGO-AktivistInnen in zehn russischen Regionen vom Westen bis in den Fernen Osten und in Moskau. Auch mit Offiziellen des für die Kontrolle von NGOs zuständigen Justizministeriums haben die AutorInnen des Berichts gesprochen, jedenfalls soweit diese dazu bereit waren. Außerdem werden einige Fallbeispiele, darunter die Durchsuchung des Büros von Memorial in St. Petersburg (in diesem Blog immer wieder Thema, zum Lesen am besten auf den Tag „Memorial“ klicken) und das Vorgehen gegen Dront in Nischnyj Nowgorod, einer der ältesten russischen Umweltgruppen, besonders ausführlich geschildert.

Der Schluss, zu dem der Bericht kommt, ist wenig überaschend: Das neue NGO-Gesetz macht den NGOs in Russland das Leben sehr viel schwerer. Das fängt mit hohen Hürden bei der Registrierung einer NGO an, geht weiter mit großem administrativen Aufwand insbesondere in Folge der umfassenden Berichtspflichten und endet noch lange nicht mit einer diskriminierenden Steuergesetzgebung. Staatliches oder wie der Bericht einen NGO-Aktivisten zitiert „gesetzliches“ Chaos in der Staatsverwaltung machen auch vor den NGOs nicht halt. Im Mai 2008 wurde die Aufsichtsfunktion über die NGOs von der Staatlichen Registrierungskammer (dem Justizministerium unterstellt) direkt in das Justizministerium verlagert. Die Folgen sind heute noch spürbar an Inkompetenz der neuen Aufseher, mangelnder Transparenz und enormen Problemen, Informationen zu bekommen.

Zu schaffen machen vielen NGOs auch Änderungen in der Steuergesetzgebung. So wurde im Frühsommer 2008 eine bis dahin im Finanzministerium gefürhte Liste von sogenannten internationalen „Geberorganisationen“ zusammen gestrichen. Bis zum Oktober sollte die Regierung auf Anordnung von Premierminister Wladimir Putin neue Regeln ausarbeiten, nach denen ausländische Geberorganisationen auf eine erneutere „Geberliste“ gelangen können. Bis heute liegen die Regeln nicht vor. Seit Anfang des Jahres müssen Grants, Zuwendungen“ fast aller Geberorganisationen von den NGO-Empfängern mit 24 Prozent versteuert werden. Viele Geber haben deshalb vorerst ihre Projektarbeit eingestellt oder stark reduziert.

Bei einem Treffen mit dem sogenannten Pamfilowa-Rat Mitte April (einem Beratungsgremium des Präsidenten, in dem zahlreiche Vertreter unabhängiger NGOs sitzen) hatte Präsident Medwedjew zugesagt, das NGO-Gesetz überprüfen zu lassen und eine Arbeitsgruppe eingesetzt, der neben Staatsvertretern auch NGO-Repräsentanten angehören. Eine erste Empfehlungsliste, die vor allem einige Probleme der Registrierung und der staatlichen Kontrolle angeht, wurde heute als Gesetzentwurf in erster Lesung durch die Staatsduma angenommen und wird damit aller Voraussicht nach bald Gesetz werden. Alle steuerlichen Fragen, Bereiche, die ausländischen NGOs betreffen und vor allem die sehr schwammig formulierten Gründe, aus denen NGOs die Registrierung verweigert oder entzogen werden kann, werden davon nicht berührt.       

 


Veröffentlicht

in