Meldungen in der russischen Presse, dass das Justizministerim die Schließung von Memorial beantragt sind nicht ganz korrekt

In der russischen Presse sind Berichte erschienen, das Justizministerium hätte beim Obersten Gericht die Schließung von Memorial mit Bezug auf das „Agentengesetz“ beantragt. Das ist eine Meldung, deren erster Teil teilweise stimmt und deren zweiter falsch ist. Als Erstes: Es gibt keinen Grund zur Panik, Memorial insgesamt wird nicht zugemacht. Ich versuche das der Reihe nach zu erklären:

1. Die Journalisten haben erstens unterschiedliche Memorial-Organisationen verwechselt: das „Russische Memorial“ mit dem „Menschenrechtszentrum“ und mit Memorial als Netzwerk von mehreren Dutzend juristisch unabhängiger Organisationen. In diesem Fall geht es um eine davon, die in der Kurzform „Memorial Russland“ heißt. Zum zweite wurden die Gesetze verwechselt. Es geht um Fragen der Organisationsstruktur, nicht aber um das sogenannte NGO- Agentengesetz.

2. „Memorial Russland“ ist in den vergangenen Jahren, wie viele, aber nicht alle anderen Memorial-Organisationen auch, mehrfach von unterschiedlichen Behörden (Justizministerium, Staatsanwaltschaft, Finanzamt u.a.) geprüft worden. Das Justizministerium hat dabei mit Mitgliederstruktur kritisiert. „Memorial Russland“ ist innerhalb des Memorial-Netzwerks noch einmal ein eigenes Netzwerk, dem alle russischen Memorial-Organisationen angehören, insgesamt etwa 60. Ohne zu sehr ins Detail zu gehen, gefällt dem Justizministerium (unter anderem) nicht, dass das „Memorial Russland“ sowohl juristische Personen als Mitglieder hat als auch „Filialen“ ohne eigenen juristischen Status. „Memorial Russland“ hat gegen einen entsprechenden Bescheid geklagt, der bedeutet hätte, dass es auf einen Schlag etwa die Hälfte seiner Mitgliedorganisationen verlieren würde. Diese Klage wurde erst vom Kreisgericht und dann dem Moskauer Stadtgericht als Berufungsinstanz abgelehnt.

3. „Memorial Russland“ hat darauf dem Justizministerium mitgeteilt, es werde diese Frage auf seiner ohnehin für Ende November einberufenen Mitgliederkonferenz behandeln und sich dann dazu verhalten. Das hat das Justizministerium offensichtlich nicht beeindruckt, denn es hat nun beim Obersten Gericht die Schließung von „Memorial Russland“ beantragt. Die Verhandlung ist für den 13. November angesetz, zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung.

4. „Memorial Russland“ wird versuchen, die Verhandlung verschieben zu lassen. Die Chancen dafür schätzen Juristen für gut ein. Außerdem ist nicht ausgeschlossen, dass der Prozess nicht doch noch vor dem Obersten Gericht gewonnen werden kann. Aber selbst wenn das Oberste Gericht dem Schließungsantrag des Justizministeriums stattgibt und „Memorial Russland“ geschlossen wird, ist das bei weitem nicht das Ende von Memorial insgesamt. Das wäre sehr unangenehm (vor allem für die „Filialen“, die dann plötzlich zu existieren aufhören), brächte Memorial insgesamt aber nicht in unmittelbare Gefahr. Auch die Moskauer Zentrale am Karetnyj rjad mit Museum, Archiv, Veranstaltungssaal und Bibliothek könnte ohne Einschränkungen weiter arbeiten.

Memorial nimmt diese Auseinandersetzung mit den russischen Behörden, wie viele andere auch, bisher so gelassen-heiter, wie das nötig ist heute in Russland, wenn man nicht verrückt werden will. Aber natürlich wissen alle, dass die Zeiten rau sind und man also immer auf alles Mögliche und Unmögliche gefasst sein muss.


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