Aufruf von Memorial an Präsident Medwedjew: Der russische Staat muss die Erschießungen von Katyn auch juristisch ein Verbrechen nennen

 

Heute, am 5. März 2010, jährt sich zum 70. Mal der Tag, an dem Stalin und seine Genossen im Politbüro der Kommunistischen Partei 1940 mit ihren eigenhändigen Unterschriften das schreckliche Schicksal von mehr als 22.000 polnischer Bürger, Offiziere, Polizisten und Zivilisten besiegelt haben. Bis heute tut sich ein großer Teil der russische Gesellschaft, vor allem aber der russische Staat schwer, dieses Verbrechen auch ein Verbrechen zu nennen. Ein großer Teil der Akten ist weiter geheim, was eigentlich unsinnig ist, denn das Wichtigste ist offensichtlich, weil die entsprechenden Dokumente bereits Anfang der 1990er Jahre von Michail Gorbatschow und Boris Jelzin freigegeben worden waren: der direkte Befehl der sowjetischen Führung unter Stalin.

2004 stellte die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft aber die „Strafsache Katyn“ ein und ließ zugleich alle wichtigen Dokumente einschließlich der Einstellungsbegründung für geheim erklären. Der dafür zuständigen Kommission sitzt der russische Präsident vor, damals Wladimir Putin. Der heutige russische Staat entzieht sich so der Verantwortung einer Tat gegenüber, die sein juristischer Vorgänger begangen hat. Man möchte sich gern mit „Stalins Sieg“ im Krieg schmücken (so zweifelhaft die Verdienste des Diktators dazu auch immer sein mögen), aber über seine Verbrechen am besten den Mantel des Vergessens hängen. Das passt nahtlos in eine lange Reihe von Versuchen einer schleichenden Rehabilitierung Stalins, die erst in diesen Tagen mit dem Plan des Moskauer Bürgermeisteramts, zum 65. Jahrestags des Sieges die Moskauer Straßen mit – wahrscheinlich überlebensgroßen – Stalinportraits zu „schmücken“.

Memorial fordert deshalb in einem Aufruf an Präsident Dmitrij Medwedjew eine „klare und unmissverständliche Verurteilung der von
staatlichen Organen der Sowjetunion auf Beschluss ihrer Führung begangenen
Verbrechen und eine Erklärung über die eingeleiteten notwendigen Schritte, um
die „Strafsache Katyn“ aus der Sackgasse zu holen“. Ein solcher Schritt könne zudem „ein Wendepunkt in den Beziehungen zwischen Russland
und Polen sein“.

Der Aufruf von Memorial auf Deutsch im Wortlaut (Der russische Originaltext ist heute unter der Überschrift „Auf uns legt sich der Schatten Stalins“ in der Nowaja Gaseta veröffentlicht worden):

Aufruf der
Gesellschaft „Memorial“ an Dmitrij Medwedjew im Zusammenhang mit dem 70.
Jahrestag der Erschießungen von Katyn

 

 

 

Sehr geehrter
Herr Präsident!

 

 

Vor 70
Jahren, am 5. März 1940 hat das Politbüro des ZK der Kommunistischen
Allunions-Partei (Bolschewiki) mit Josef Stalin an der Spitze eine Entscheidung
getroffen, der zufolge im April und Mai desselben Jahres ohne Gerichtsbeschluss
14.500 polnische Offiziere und Polizisten erschossen wurden, die bis dahin in
drei lagern für Kriegsgefangene des NKWD der UdSSR in Koselsk, Ostaschkow und
in Starobelsck gefangen gehalten wurden. Ebenso wurden 7.300 Insassen von Gefängnissen
in den westlichen Gebieten der Ukrainischen und der Belorussischen SSR
erschossen.

Katyn war
bis 1991 der einzige nachgewiesene Ort, an dem die Hingerichteten umgekommen
sind, und wurde deshalb zum Symbol dieser Untat.

Das
Verbrechen von Katyn besteht nicht nur aus dem Mord an 22.000 polnischen
Bürgern im Frühjahr 1940. Es besteht auch aus einem halben Jahrhundert Lüge und
Fälschungen, in dem die Sowjetunion entgegen offensichtlicher Tatsachen ihre
Verantwortung für die Vernichtung der polnischen Kriegsgefangenen geleugnet und
versucht hat, die ganze Welt und die eigenen Bürger davon zu überzeugen, dass
das ein Verbrechen von der Hand der Hitlerleute gewesen sei. 

Die Lage
änderte sich erst 1990, als der Präsident der UdSSR Michail Gorbatschow dem
Präsidenten Polen Wojciech Jaruselski eine Namenliste der Kriegsgefangenen
übergab, die zur Hinrichtung geschickt worden waren, zusammen mit einigen
anderen Dokumenten, die Zeugnis darüber ablegten, dass die Operation zur
Vernichtung der polnischen Bürger durch den NKWD der UdSSR durchgeführt worden
war. Seinerzeit wurden auch ein Strafverfahren eingeleitet, das die
Hauptmilitärstaatsanwaltschaft unter der Nummer 159 führte.

1992
wurde auf Anordnung des russischen Präsidenten Boris Jelzin Dokumente
veröffentlicht, die aufdeckten, dass die Führung der UdSSR hinter dem Katyner
Verbrechen steht.

Auf dem
wichtigsten dieser Dokumente – einem Schreiben des Volkskommissars für Innere
Angelegenheiten Berija im ZK der Kommunistischen Allunions-Partei (Bolschewiki)
an Stalin mit dem Vorschlag, die polnischen Kriegsgefangenen und die in den
Gefängnissen in Haft Gehaltenen zu erschießen, „ausgehend davon, dass sie alle eingefleischte
und unverbesserliche Feinde der Sowjetmacht“ sind – stehen, nach dem Wort
„dafür“, die eigenhändigen Unterschriften von Josef Stalin, Kliment
Woroschilow, Wjatscheslaw Molotow und Anastas Mikojan, sowie, nach der
Feststellung „haben dafür gestimmt“, die von Michail Kalinin und Lasar
Kaganowitsch.

Im Jahr
2000 wurden an den Orten, an denen die erschossenen Kriegsgefangenen begraben
liegen, im Wald von Katyn und in der Nähe des Dorfes Mednoje im Gebiet Twer
Gedenkfriedhöfe eröffnet (zur gleichen Zeit wurde auch ein Gedenkfriedhof in
Charkow in der Ukraine eröffnet).

Es schien
so, als ob das Lügen und Verschweigen in der Frage von Katyn zu einem Ende
gekommen sei und dass es zum Misstrauen unserem Land gegenüber keinen Grund
mehr gäbe.

Dann
wurde aber 2004 die Untersuchung in der „Strafsache Katyn“ mit der Nummer 159
von der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft eingestellt. Dabei wurden die
wichtigsten Dokumente des Falls, den Beschluss über die Einstellung
eingeschlossen, durch die Innerbehördliche Kommission zum Schutz von
Staatsgeheimnissen, der der Präsident der Russischen Föderation vorsitzt, für
geheim erklärt.

Die
Materialien der „Strafsache Katyn“ für geheim zu erklären verstößt dabei ganz
offensichtlich gegen das russische Gesetz „Über Staatsgeheimnisse“, das es
nicht zulässt, Informationen über Verletzungen von Rechten und Freiheiten der
Menschen und Bürger für geheim zu erklären, ebenso wie über
Gesetzesverletzungen von Organen der Staatsmacht und ihrer Funktionstrager.

Trotz
dieser Vorschriften weigern sich die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft und die Innerbehördliche
Kommission zum Schutz von Staatsgeheimnissen bis auf den heutigen Tag, ihren
Geheimhaltungsbeschluss aufzuheben.  

Bis heute
weigert sich die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft auch, das Gesetz „Über die
Rehabilitierung von Opfern politischer Repression“ zu beachten, indem sie
entgegen des Offensichtlichen behauptet, dass politische Motive und sogar die
Tatsache der Erschießungen selbst in Beziehung zu jedem einzelnen Kriegsgefangenen
nicht festgestellt werden könne.

Mit
Hinweis auf die Geheimhaltung weigert sich die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft
zudem, die Namen derjenigen zu nennen, die sie für die Schuldigen hält. Sie
teilte später lediglich mit, dass es „einzelne Personen aus der Führung des
NKWD der UdSSR“ gebe, deren Handeln nach Punkt „6″ Paragraph 193-17 des
Strafgesetzbuchs der RSFSR (aus dem Jahr 1926) als „Amtsmissbrauch, der schwere
Folgen unter besonders erschwerenden Bedingungen nach sich gezogen hat“.

Auf diese
Weise sind Stalin und die Mitglieder des Politbüros, die die Entscheidung über
die Massenerschießung polnischer Bürger getroffen haben, als an dem „Katyner
Verbrechen“ unschuldig anerkannt worden, einem Verbrechen, das frühe schon
einmal in einer Erklärung der Nachrichtenagentur TASS vom 13. April 1990 als
„eines der schwersten Verbrechen des Stalinismus“ bezeichnet worden ist. Und
das Verbrechen selbst, begangen auf Befehl der Führung der UdSSR und damit
faktisch ein Akt von Staatsterrorismus, wird nun als Amtsmissbrauch einzelner
Führungspersonen auf Behördenebene qualifiziert, oder anders ausgedrückt als
ihre Eigenmächtigkeit. Aus unserer Sicht müssen die außergerichtlichen
Erschießungen der Kriegsgefangenen und Zivilisten entsprechend der Punkte „b“ und
„c“ des Paragraphen 6 des Statuts des Internationalen Militärtribunals von
Nürnberg als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
qualifiziert werden.

Das
Einstellen der Untersuchungen in der „Strafsache Katyn“, die Einstufung der
Prozessmaterialien als geheim, die empörend unangemessene rechtliche Bewertung
durch die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft und die Weigerung, die Erschossenen
als Opfer politischer Verfolgung anzuerkennen werden im Land und jenseits
seiner Grenzen als Weigerung aufgefasst, den Weg zur Wahrheit weiter zu gehen,
der Anfang der 1990er Jahre beschritten worden war. Versuche, die gefälschte
stalinistische Version der Ereignisse zu reanimieren, gibt es zudem nicht nur
in der Boulevardpresse, sondern auch von der Tribüne des Parlaments. Im Ergebnis legt sich der Schatten der
Verbrechen und Lügen des Stalinschen Regimes auch auf das heutige Russland

Sehr geehrter Herr Präsident, in dieser
Situation rufen wir Sie dazu auf, ihre Vollmachten zu nutzen und die folgenden
unaufschiebbaren Schritte zu unterstützen:

1. Die
Aufhebung der Entscheidung der Innerbehördlichen Kommission zum Schutz von
Staatsgeheimnissen vom 22. Januar 2004 über die Einstufung der Materialien der
„Strafsache Katyn“ Nummer 159 als geheim;

2. Die
Ermittlungen in der „Strafsache Katyn“ mit dem Ziel wieder aufzunehmen:

  • Prozessual
    eine vollständige Namensliste alle Erschießungsopfer, sowohl der
    Kriegsgefangenen als auch der Gefängnisinsassen, zu erstellen,

     

  • gemeinsam
    mit den zuständigen Staatsanwaltschaften der Ukraine und der Republik Belarus
    die Begrabungsstätten der Insassen der Gefängnisse in der Westukraine und in
    Westweißrussland bestimmen,

     

  • prozessual
    eine vollständige Liste der Schuldigen festzustellen, einschließlich jener
    Personen, die die Entscheidung über die Erschießungen der polnischen
    Kriegsgefangenen und der Gefängnisinsassen getroffen haben, ebenso wie die
    Organisatoren dieser verbrecherischen Operation und ihre Ausführenden auf allen
    Ebenen,

     

  • eine
    genaue und vollständige juristische Bewertung der begangenen Verbrechen in
    Übereinstimmung mit den Normen russischen und internationalen Rechts zu geben;

     

3. Namentliche
Rehabilitierung aller aus Beschluss des Politbüros des ZKs der Kommunistischen
Allunions-Partei (Bolschewiki) vom 5. März 1940 Erschossenen in Überseinstimmung
mit dem russischen Gesetz „Über die Rehabilitierung politisch Verfolgter“.

 

Im April
2010 werden auf dem Gedenkfriedhof im Katyner Wald und in der Nähe des Dorfes
Mednoje gemeinsame, dem 70. Jahrestag der Katyner Erschießungen gewidmete polnisch-russische
Trauerzeremonien stattfinden.

Es ist
bekannt, dass der russische Premierminister Wladimir Putin den polnischen
Premierminister Donald Tusk zur Teilnahme an der Zeremonie in Katyn eingeladen
hat. Wir begrüßen den hohen staatlichen Status dieser Veranstaltung aufrichtig,
ebenso wie die Tatsache, dass die Initiative dazu von der russischen Seite
ausgegangen ist.

Wenn wir
aber die Wichtigkeit und Schmerzhaftigkeit der Frage in Rechnung stellen,
halten wir die persönliche Teilnahme des Präsidenten Russlands an dieser
Zeremonie nichtdestotrotz für notwendig. Zumindest aber sollte es, so eine
Teilnahme x aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist, eine öffentliche
Erklärung des Präsidenten Russlands zu den Katyner Erschießungen geben.

Wir sind
überzeugt, dass eine klare und unmissverständliche Verurteilung der von
staatlichen Organen der Sowjetunion auf Beschluss ihrer Führung begangenen
Verbrechen und eine Erklärung über die eingeleiteten notwendigen Schritte, um
die „Strafsache Katyn“ aus der Sackgasse zu holen ein Wendepunkt in den
Beziehungen zwischen Russland und Polen sein könnten. Eine solche Erklärung ist
nicht nur für das Ansehen Russlands in der Welt nötig. Viel wichtiger noch ist,
dass wir sie für eine erfolgreiche Zukunft unseres Landes brauchen, eine
Zukunft, die ohne eine ehrliche Bewertung der totalitären Vergangenheit
unmöglich ist.

 

Vorstand der Internationalen Gesellschaft
„Memorial“

2. März
2010

 

 

Übersetzung: Jens Siegert

 

 

 


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