Russisches Verfassungsgericht gesäubert – der Rechtsstaat zu Zeiten Medwedjews

Das russische Verfassungsgericht wird seinen letzten Querkopf los. Zum Jahresende tritt Anatolij Kononow zurück. Bekannt wurde der bescheiden auftretende Richter wegen seiner zahlreichen „abweichenden Meinungen“, wie in Russland Minderheitsvoten bei Urteilen des Verfassungsgerichts genannt werden. Seit er 1991 noch vom Obersten Sowjet zum Verfassungsrichter gewählt wurde, hat Kononow über 50 Sondervoten abgegeben. Die beiden letzten hatten dieses Jahr mit politischen Verfahren zu tun. Anatolij Kononow war im Gegensatz zu den anderen 18 Verfassungsrichtern der Meinung, das die Journaistin Natalja Morar und der Strafgefangene Michail Chodorkowskij sehr wohl das Recht hätten, sich an das Verfassungsgericht zu wenden, um die Rechtmäßigkeit von Justizhandeln gegen sie überprüfen zu lassen. Natalja Morar, die für das oppositionelle Nachrichtenmagazin „The New Times“ arbeitet, darf als moldauische Staatsbürgerin, die mit einem russischen Staatsbürger verheiratet ist, seit Jahren nicht nach Russland einreisen, weil sie eine „Gefahr für die Staatssicherheit“ darstellt. Michail Chodorkowskij kämpft gegen eine voreingenomme Justiz, die ihm nun schon zum zweiten Mal den wenig rechtsstaatlichen Prozess macht.

Der Rücktritt von Anatolij Kononow geschieht keineswegs freiwillig. Seit einiger Zeit schon wird er von seinen Kollegen und vor allem vom Gerichtsvorsitzenden Walerij Sorkin bedrängt. Wegen seiner kritischen und immer wieder auch öffentlichen Äußerungen war er im Gericht zunehmend isoliert. Zuletzt hatte er die Degradierung des bisherigen Vizepräsidenten des Verfassungsgerichts Wladimir Jaroslawzew in einem „In Russland gibt es keine unabhängigen Gerichte“ übertitelten Zeitungsinterview kritisiert. jaroslawzew musste seinen Vizepräsidentenposten unter der Androhung des Ausschlusses wegen „unethischem Verhaltens“ aus dem Vefassungsgericht aufgeben. Er hatte ebenfalls in einem Zeitungsinterview Kritik daran geübt, dass Gerichte in Russland unter Putin und nun auch unter Medwedjew zunehmend den Sicherheitsorganen unterstellt seien. Einem Ausschlussverfahren gegen sich kommt Kononow nun mit seinem Rücktritt zuvor.

Damit ist das Verfassungsgericht, das schon lange nur noch dem Kreml genehme Urteile fällt, nun gänzlich „kritikerfrei“. Ursprünglich waren Anfang der 1990er Jahre zwei Richter und eine Richterin aus der noch sowjetischen Oppositionsbewegung in das Verfassungsgericht gelangt und hatten in der Jelzinära dessen zu jener Zeit liberale Rechtssprechung an vorderer Stelle mitgeprägt. Ernest Ametistow starb Ende der 1990er Jahre. Um die brilliante und unbequeme Verfassungsrichterin Tamara Morschtschakowa loszuwerden, ließ Wladimir Putingleich zweimal das Verfassungsgerichtsgesetz ändern. Erst wurde das Rentenalter für Verfassungsrichter herab gesetzt, dann Tamara Morschtschakowa pensioniert, danach das Rentenalter wieder auf die ursprünglichen 70 Jahre heraufgesetzt. Nun tritt mit Anatolij Kononow der letzte der drei ab.

Die Affäre ist besonders pikant, weil Präsident Dmitrij Medwedjew seit Jahr und Tag eine Reform des russischen Justozwesens und insbesondere der Gerichte fordert. Seine Kritik unterscheidet sich inhaltlich kaum von der Kritik, die Kononow und Jaroslawzew in den vergangenen Monaten vorgebracht haben, und wenn, dann weil sie noch schärfer ist. Der Rücktritt Kononows und die Herabstufung Jaroslawzews wird von untergeordneten Gerichten als das aufgefasst werden was es ist: ein Signal, den Kopf ja nicht zu weit aus dem Sand zu ziehen.


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