Noch Ende Dezember 2014 waren es „nur“ 24 NGOs in der vom Justizministerium geführten NGO-„Agenten“-Liste, jetzt, Stand 6. Februar, sind es schon 37. Die „Agentenjagd“ in Russland geht also munter weiter, ja sie scheint in eine neue Phase einzutreten. Das hat weniger mit den rapide zunehmenden Zahlen zu tun als vielmehr damit, dass die „Prüfer“ von Justizministerium und Staatsanwaltschaft immer neue und für die betroffenen NGOs und ihre Führungsleute gefährlichere Begründungen erfinden, warum sie deren Tätigkeit als „politisch“ einstufen, was ja die gesetzliche Voraussetzung für den mutmaßliche „Agenten“-Status ist.
Ich möchte das an Hand einer Noch-nicht-aber schon-bald-„Agenten“-NGO verdeutlichen. Es geht um das Zentrum für Genderforschung Samara, eine langjährige Partnerorganisation der Heinrich Böll Stiftung. Sie wurde in den vergangenen Wochen von der dortigen Staatsanwaltschaft „überprüft“, ob sie, so die übliche, nach Auffassung vieler NGOs beratender Juristen aber rechtswidrige, weil für eine Prüfung nicht ausreichende Begründung, „die geltenden Gesetze einhält“.
Das Ergebnis dieser „Prüfungen“ war nicht überraschend. Das Samaraer Genderzentrum bekam und bekommt Geld aus dem Ausland (vor allem von der Heinrich Böll Stiftung) und ist, nach Meinung der Staatsanwaltschaft, „politisch tätig“. Da es sich bisher nicht „freiwillig“ als „ausländischer Agent“ hat registrieren lassen, müsse das das Justizministerium nun von sich aus tun (wozu es, ich wiederhole das hier zur Sicherheit, seit vorigem Sommer nach einer Gesetzesänderung berechtigt ist).
Anders, als in vielen bisherige Fällen, unterstellt die Staatsanwaltschaft den Kolleg/innen in Samara aber zudem, wider besseres Wissen gehandelt zu haben und verhängt deshalb eine Geldstrafe. Das Genderzentrum hätte wissen müssen, dass es sich politisch betätigt (das es Geld aus dem Ausland bekommt, weiß es ja ohnehin) und sich deshalb von selbst als „Agent“ registrieren lassen müssen. Da es das nicht getan hat, müsse es nun bestraft werden.
Das ist in zweierlei Hinsicht vor allem für die Direktorin des Samaraer Genderzentrums Ljudmila Popkowa, eine auch international angesehene Genderforscherin und Soziologin, besonders gefährlich. Zum einen steht im Gesetz, dass Menschen, die es „mutwillig“ missachten, nicht nur zu Geldstrafen verurteilt, sondern bis zu drei Jahren in Lagerhaft genommen werden können. Bisher gibt es glücklicherweise noch keine solche Verurteilung, auch noch keine Anklage. Eine bereits verhängte Geldstrafe kann aber, falls sich die entsprechende NGO oder die Leitungsperson aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden erneut etwas zu schilden hat kommen lassen, genau diese „Mutwilligkeit“ bedeuten.
Das zweite Problem liegt in der Begründung eines Strafbefehls gegen die das Samaraer Genderzentrum. Die „politische Tätigkeit“, die das Zentrum zusammen mit dem ausländischen Geld in den Augen der Staatsanwaltschaft zu einem „Agenten“ macht, wird nämlich vor allem mit der Herausgabe von drei Sammelbänden zu Genderthemen begründet. Es handelt sich dabei um die beiden Ausgaben „Gender für Anfänger“ (Originaltitel: „Gender dlja tschajnikow“) und das Buch „Möglichkeiten, Mann zu sein“.
Die beiden „Tschajniki“ sind die auflagenstärksten Publikationen der Heinrich Böll Stiftung auf Russisch überhaupt. Beide Bände sind in bisher 10.000er-Auflage erschienen (Erstausgabe 2006 und 2008) und erfreuen sich u.a. an Hochschulen großer Nachfrage. Sie versammeln mehr als 30 Aufsätze bekannter russischer Autorinnen und Autoren zu (fast) allen Genderaspekten und versuchen sie, immer orientiert an der russischen Lebenswirklichkeit auch wenig oder kaum vorgebildeten Leser/innen zugänglich zu machen.
Der Sammelband „Möglichkeiten, ein Mann zu sein“ entstand vor zwei Jahren (2013) aus der ersten je in Russland ausgerichteten Konferenz zum Thema „Männlichkeit“. Die Autor/innen stammen aus Russland, aber auch aus dem Ausland und nähern sich aus unterschiedlichen Richtungen der Frage, was es heute (in Russland) bedeutet oder bedeuten kann, ein Mann zu sein. Der Band ist kaum weniger gefragt als die „Tschajniki“.
Diese, wie es scheint, auf den ersten Blick nun doch wenig subversiven Schriften (sie kommen mit offenem Visier daher) macht die Staatsanwaltschaft in Samara nun zu Instrumenten der Staatszersetzung. Im Strafbefehlt gegen das Samaraer Genderzentrum heißt es, es handele sich hier um „verdeckte Antipropaganda gegen die staatliche Sozialpolitik“ (Tschajnik 1), um „verdeckte Antipropaganda gegen die staatliche Demographiepolitik“ (Tschajnik 2), und um „verdeckte Antipropaganda gegen die verfassungsmäßigen und institutionellen Grundlagen des Staates im Bereich der Familienpolitik“ (Möglichkeiten, Mann zu sein).
Man könnte das Lächerlich finden oder lustig oder auch nur absurd. Die gewählten Formulierungen sind aber, in der in Russland inzwischen fast überall wieder vorherrschenden Geheimdienstlogik, die nur Gefolgschaft kennt oder offene und, noch viel schlimmer, verdeckte Feinde, für diejenigen gefährlich, auf die sie gemünzt sind. Das gilt besonders für das Wort „verdeckt“ (russisch: „skrytij“), denn es unterstellt, dass hier jemand etwas im Verborgenen tut (getan hat), um es zu verbergen und weil es verborgen werden muss. Zusammen mit der ohnehin schon in die Richtung „Spion“ weisenden Wortwahl des „NGO-Agenten“-Paragraphen, kann daraus ganz schnell ein veritabler „Vaterlandsverrat werden. Die Grenzen dazu verschwimmen ohnehin immer mehr.
Das zeigt ein auf den ersten Blick ganz anderer Fall der vergangenen Tage, die Verhaftung von Swetlana Dawydowa aus Brjansk wegen angeblichen Vaterlandverrats. Swetlana Dawydowa hatte im März des vergangenen Jahres die ukrainische Botschaft in Moskau angerufen und davon berichtet, dass russische Soldaten dazu angeworben und gedrängt würden, in den Osten der Ukraine zu gehen, um dort auf Seiten der Freischärler zu kämpfen. Mitte Januar wurde sie aufgrund eines 2012 verschärften Gesetze über Spionage und Vaterlandsverrat verhaftet und saß bis zur Vorwoche in Untersuchungshaft. Erst eine von vielen Prominenten unterstützte öffentliche Kampagne, u.a. mit mehr als 50.000 Unterschriften, erreichte ihre Freilassung. Das Ermittlungsverfahren gegen sie geht freilich weiter.
Dieses Gesetz wurde, soweit ich weiß, bei Swetlana Dawydowa erstmals angewandt. Die Formulierungen, die bei seiner Annahme 2012 von Menschenrechtler/innen und der außerparlamentarischen Opposition massiv kritisiert worden waren, sind so ungenau, dass praktisch jedes Gespräch mit einem Ausländer oder einer Ausländerin von den Strafverfolgern zum Vaterlandsverrat umgedeutet werden kann. Wie viele gefährlicher ist dann, in dieser verqueren Logik, wenn eine NGO, finanziert mit ausländischem Geld, „verdeckt“ operierend „die verfassungsmäßigen und institutionellen Grundlagen“ staatlicher Politik untergräbt?
Bliebt nur zu hoffen, dass ich hier Gespenster sehe. Wenn nicht, dürfte der Tag, an dem NGO-Aktivist/innen wegen ihrer Kontakte zum Ausland in Haft kommen, nicht mehr fern sein.