„Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde“ – in Memoriam Jurij Schmidt

Vor einem Jahr, am 12. Januar 2013, starb Jurij Schmidt. Er war Anwalt. Während er im Westen vor allem als Verteidiger von Michail Chodorkowskij bekannt war, kannte man ihn in Russland in erster Linie als Menschenrechtsanwalt. Das Wort „Menschenrechtsanwalt“ ist eigentlich eine Tautologie. Aber eine aus der russischen (und früher sowjetischen) Wirklichkeit geborene.

„Ich bin Anwalt!“, so lautet der programmatische Titel eines kleinen Buches, das dem Andenken an Jurij Schmidt gewidmet ist (und hier bestellt werden kann). Im Sommer 2012, ein halbes Jahr vor seinem Tod, sprach er in seiner  St. Petersburger Wohnung über drei Tage hinweg mit Marieluise Beck, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, und mir, über sein Leben.

Die Heinrich-Böll-Stiftung hatte am 19.1.2014 zu einer Matinee in Erinnerung an Jurij Schmidt geladen (einen Mitschnitt auf Youtube gibt es hier). Arsenij Roginskij, Vorsitzender von Memorial erzählte, was den Anwalt Jurij Schmidt, einen „höflichen, feinen, dabei aber kraftvollen Menschen“ (Ralf Fücks in seiner Einleitung), einen, in der russischen, ethisch aufgeladenen Bedeutung des Wortes „intelligenten“ Menschen, besonders auszeichnete. Jurij Schmidt habe, zusammen mit anderen, gezeigt, dass ein Anwalt auch in der Sowjetunion kein Vermittler zwischen Anklage und Angeklagten sei (sein muss), sondern immer auf der Seite seines Mandanten zu stehen habe. Zwar habe Schmidt in diesen Jahren keine Dissidentinnen und Dissidenten verteidigen dürfen, aber er habe sich „Muskeln antrainiert“, die später umso kraftvoller zum Einsatz gekommen seien.

De facto sei Schmidt, so Roginskij, der von 1981 bis 1985 selbst aufgrund einer gefälschten Anklage im Lager gesessen hat, zu „unserem Anwalt“ geworden. Die Versuchung für Verhaftete war groß, wie Arsenij Roginskij erzählte. Denn seit Beginn der 1970er Jahre hatte der sowjetische Staat angefangen, „Vereinbarungen“ mit seinen „Feinden“ einzuhalten. Das funktionierte etwa so: Gestand der oder die Verhaftete seine oder ihre Schuld, wurde ein Jahr weniger als die im Gesetz vorgesehenen sieben Jahre für „antisowjetische Propaganda“ versprochen. War er oder sie bereit, das öffentlich zu tun, gab es noch ein Jahr Rabatt. Machte jemand Aussagen über andere DissidentInnen, konnte vielleicht ein weiteres Lager-Jahr vermieden werden. Und wenn sich jemand bereit erklärte mit dem KGB zusammen zu arbeiten und die Namen anderer DissidentInnen zu nennen, bestand sogar die Aussicht auf eine Bewährungsstrafe. So human war die Sowjetmacht geworden.  Jurij Schmidt beriet viele Menschen, die vom sowjetischen Staat und seinem Geheimdienst bedrängt wurden, wie sie sich verhalten konnten, ohne auf diese erniedrigende Weise mit der „Macht“ kooperieren zu müssen (und sich so in den eigenen Augen und denen von Freundinnen und Freunden nicht zu kompromittieren).

Marieluise Beck erinnerte daran, dass nach Schmidts eigener Aussage sein „wichtigster Mandant“, Michail Chodorkowskij, in Russland, aber auch im Westen jemand war, für den es schwierig war, Solidarität einzufordern. Mit einem Milliardär, der sein Vermögen zudem in den inzwischen als „chaotisch“ und zweifelhaft angesehenen 1990er Jahren gemacht hatte, mit jemandem, der mit anderen zusammen pauschal als „Oligarch“ abgestempelt  wurde, mitzufühlen, auch wenn ihm ein politischer Prozess gemacht wird, ist für viele Menschen (besonders aus dem sich doch zu großen Teilen als „links“ verstehenden Menschenrechts- und Solidaritätsszene im Westen, zu der auch die meisten Grünen gehören)  zudem doch etwas anderes, als, sagen wir mal, sich für einen Demonstranten, einer Wissenschaftlerin oder einen Schriftsteller einzusetzen. Viele Male saß Marieluise Beck im zweiten Prozess gegen Michail Chodorkowskij und seinen Partner Platon Lebedew im Gerichtssaal. Sie sah, wie Jurij Schmidt seine Profession, seine Berufung, ein „Menschenrechtsanwalt“ zu sein, als eine zutiefst öffentliche Sache ansah. Das Recht empfand er als etwas grundsätzlich Öffentliches, vor allem dort, wo es von den Gerichten im Namen des Staates (und oft des Volkes) gebrochen wurde. Viele Male sprach Marieluise Beck, wie sie erzählte, mit Jurij Schmidt über den Prozess und spürte dabei, wie er immer mehr an der Erosion des ohnehin auch nach dem Ende der Sowjetunion schwachen russischen Rechtsstaats verzweifelte.

Michail Chodorkowskij schilderte seine erst Begegnung mit Jurij Schmidt im Moskauer Untersuchungsgefängnis, mit dem er, das könne er so sagen, „zehn Jahre zusammen gearbeitet“ habe. Schmidt habe ihm sofort alle Illusionen genommen als er sagte: „Die Entscheidung über die Verurteilung ist gefallen und kein Anwalt kann ihnen da helfen.“ Ihrer beider Ziel sei deshalb gewesen, zu zeigen, dass es für ihn keinen Rechtsstaat in Russland gebe. Besonders wichtig, so Chodorkowskij, war es für ihn als Gefangenen, dass Jurij Schmidt ihm seine Unschuld geglaubt habe.

Denn es sei ein besonderes Problem für unschuldige Gefangene, dass ihnen meist niemand glaube. Wer schuldig sei, wisse meist, warum er bestraft werde. Wenn er oder sie bereut, dann glaubt man das in der Regel. Denn wer wird schon eine nicht begangene Tat eingestehen, nur um sie dann zu bereuen? Doch wer unschuldig sei, so Chodorkowskij, dem glaube niemand, oder zumindest kaum jemand. Eben deshalb sei der Glauben von Jurij Schmidt an seine Unschuld so wichtig für ihn gewesen.

Ralf Fücks, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung, stellte anschließend die Frage, ob es denn außerhalb einer autoritären Gesellschaft überhaupt eine Intelligenzija, also die für Russland und die Sowjetunion so typische humanistisch gebildete und gleichzeitig ethisch verantwortliche (und manchmal auch handelnde) Schicht geben könne, zu der sich Jurij Schmidt durchaus mit gewissem Stolz gezählt habe. Arsenij Roginskij verneinte entschieden und fügte ein wenig listig hinzu, dass es allerdings eine nicht autoritäre Gesellschaft in Russland auch noch gar nicht gegeben habe. Hier lächelte Michail Chodorkowskij, ganz offenbar zustimmend. Aus dem Publikum entgegnete Dmitrij Muratow, Chefredakteur der Nowaja Gaseta, dass er junge Anwältinnen und Anwälte kenne, die sich für das Recht einsetzen – auch wenn dies mit persönlichen Nachteilen verbunden sei. Sie seien vielleicht anders heute als Jurij Schmidt und andere Menschen seiner Generation. Sie könnten vielleicht Puschkin, Block oder Lermontow nicht aus dem Gedächtnis zitieren. Aber es gibt sie.

In seinem Schlusswort bat Michail Chodorkowskij darum, neben den wenigen Dutzend tatsächlich politischen Gefangenen in Russland, die vielen Menschen in den Straflagern und Untersuchungsgefängnissen nicht  zu vergessen, die dort nicht aus politischen Gründen sitzen, sondern „weil jemand die Idee hatte, ihnen ihr Eigentum weg zu nehmen und sie Nein gesagt haben“. Ein Land, in dem Eigentum nicht geschützt werde, sei in Gefahr, zu einer Räuberhöhle zu verkommen.

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Zu Jurij Schmidt gibt es noch ein kleines Radiointerview, dass als Podcast hier runterladbar ist.