Memorial – zurück in die erste Instanz

Das Glück (oder Geschick?) währte nicht lange. Nur rund einen Monat. Ende Januar hatte ein St. Petersburger Gericht die Durchsuchung der Räume von Memorial St. Petersburg und die Beschlagnahme von 12 Computerfestplatten für rechtswidrig erklärt. Zwar nur aus formalen Gründen, aber immerhin. Siege gegen den Staat (-sanwalt) in Russland sind rar. In über 99 Prozent der Fälle folgen Gerichte den Anklägern. Die Staatsanwaltschaft müsse die konfiszierten Datenträger umgehend an Memorial zurückgeben, so das Gericht im seiner Entscheidung. Doch die scherte sich nicht drum, sondern ging in Berufung. Die Berufungsverhandlung gestern währte nicht lange. Das St. Petersburger Stadtgericht hob das Urteil auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung an die untere Instanz zurück – ebenfalls aus formalen Gründen. Das absurde Theater geht also weiter. Die Festplatten bleiben Archiv der Staatsanwaltschaft. Memorial St. Petersburg kann weiter nur eingeschränkt arbeiten, den Aufwand für die Gerichtsverfahren gar nicht eingerechnet.

Website von Memorial mit einer Chronik zur Durchsuchung und den Gerichtsprozessen (auf russisch)


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