Russische NGOs fordern Ende der ungesetzlichen staatsanwaltlichen Überprüfungen – und eine Erklärung, wer und warum sie angeordnet hat

Nach den überfallartigen Besuchen (wie es im Amtsdeutschen so schön verniedlichend heißt) von Staatsanwälten bei rund 40 russischen NGOs in Moskau und einigen anderen Städten in der vorigen Woche, blieb es diese Woche bisher ruhig. Trotz der Ankündigungen (oder sollte man besser von Drohungen sprechen) der Staatsanwälte, man werde wieder kommen (dies galt vor allem denjenigen Organisationen, die sich auf ihre Rechte beriefen und die Statsanwälte aufforderten, mehr vorzuweisen als ein Fax ihrer vorgesetzten Behörde), scheint die Aktion vorerst abgebrochen zu sein.

Oder zu Ende. Das kommt darauf an, was oder wer dahinter steht. Das bleibt bisher unklar. Klar scheint nur, dass die Aktion kurzfrsitig angeordnet wurde und eher dilletantisch ausgeführt wurde. Sollte bei den NGOs tatsächlich sie Belastendes gefunden werden, war sie ein Fehlschlag. Um die NGO-Szene zu verunsichern, zumindest einige auch einzuschüchtern, reicht es aber sehr wohl auf, einmal die staatlichen Folterwerkzeuge in Gestalt von Staatsanwaltschaft und Miliz zu zeigen. Vielleicht geht es aber auch mal wieder nur darum, zu markieren, wer von Staatsseite aus gesehen, als (wahlweise) „feindlich“, „unkooperativ“ oder schlicht „oppositionell“ angesehen wird.

Aber wie gesagt: Nichts Genaues weiß niemand. Auch deshalb fordern einige der „Besuchten“ nun öffentlich Aufklärung:

 

Staatsanwaltliche Überprüfungen der Nichtregierungsorganisationen:

Wir fordern ein Ende der Einschüchterungskampagne

 

Erklärung russischer NGOs

20.09.2010

 

Vom 13. bis 16. September
2010 wurden in Moskau und einer Reihe anderer russischer Städte bisher in
Ausmaß und Zielstrebigkeit beispiellose unangekündigte Massenüberprüfungen von Nichtregierungsorganisationen
durchgeführt. Vertreter der Staatsanwaltschaft besuchten gleichzeitig die Büros
einiger Dutzend führender russischer Organisationen, die in den
Arbeitsbereichen Menschenrechte, Verteidigung öffentlicher Interessen und
sozialökonomische Fragen tätig sind, darunter die Moskauer Helsinki-Gruppe,
Memorial Moskau, die Vereinigung zur Verteidigung der Rechte von Wählern
„Golos“, die Stiftung „Gesellschaftlicher Verdikt“, das Zentrum zur Förderung
von Demokratie und Menschenrechten, die russische Niederlassung von
Transparency International, das Komitee gegen Folter, das Zentrum für Soziale
und Arbeitsrechte, die Agentur für Soziale Information und das Institut für die
Ökonomie der Stadt. Auf der Liste der auf diese Weise überprüften NGOs befinden
sich die Namen von etwa 40 Organisationen.

Die Überprüfungen
passierten gleichzeitig und unter Verletzung von Gesetzen. In einigen Fällen
waren die Vertreter der Staatsanwaltschaft in Begleitung von Milizionären,
gaben sich als Kuriere aus und erlaubten den Mitarbeitern, die sie
hereingelassen hatten, nicht, ihren Besuch bei der Organisationsleitung
anzukündigen. Den Zweck ihres Besuchs konnten die Vertreter der
Staatsanwaltschaft und ihre Begleiter nicht wirklich erklären. Erst nach
hartnäckigen Forderungen wurde den NGOs ein Fax mit Begründungen der
Überprüfung zugeschickt. Aus diesem Fax ging aber lediglich hervor, dass die
Überprüfung im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft, der Staatsanwaltschaft
der Stadt Moskau oder der Staatsanwaltschaft des zentralen Stadtbezirks von
Moskau geschehe und dazu diene, die „Übereinstimmung der Tätigkeit der
Organisation mit den gesetzlichen Vorschriften für nichtkommerzielle Organisationen“
zum Inhalt habe. Die Prüfer verlangten die Bereitstellung einer großen Menge kopierter
und beglaubigter Dokumente in kaum einzuhaltender kürzester Frist, darunter
nicht nur die Satzungen der Organisationen und ihre Registrierungsdokumente,
sondern auch  Sitzungsprotokolle,
Unterlagen der Buchhaltung, Steuererklärungen, und Finanzberichte. In einigen
Fällen wurde den Betroffenen bis zum nächsten Morgen Zeit gewährt, in anderen
wurde die auf der Stelle Bereitstellung der Dokumente verlangt.

Die Form der Überprüfung erinnerte an die Beschlagnahme von
Beweisdokumenten auf Grundlage des Verdachts eines Gesetzesbruchs oder
Verbrechens und entsprach in keiner Weise der angegebenen Begründung einer „Überprüfung
auf Einhaltung der Gesetzgebung“. Dabei verwiesen die Prüfer auf Anweisungen ihrer
Vorgesetzten bezüglich des außerordentlich dringenden Charakters der Aktion,
„besonderer Kontrolle“, strenger Befehle der Vorgesetzten, auf sie erwartende Strafen,
sollten sie die Dokumente ihren Chefs nicht fristgerecht liefern, und dass sie
selbst nicht verständen, was geschehe. Einige der Prüfer erklärten, dass
„irgendwelche Regelverletzungen finden müssen“.

Über die wahren Beweggründe dieser beispiellosen Überprüfungskampagne kann
man nur spekulieren. Die offizielle Begründung hält keiner Kritik stand – üblicherweise
werden Kontrollen der Gesetzmäßigkeit der Satzungen und Tätigkeiten von NGOs
nicht  so dringend und zeitgleich in Dutzenden
von Organisationen durchgeführt. Insgesamt erweckt das Vorgehen der Staatsanwaltschaft
den Eindruck einer Einschüchterungsstrategie zu folgen – auch wenn dies nicht
ihre Zielsetzung gewesen sein sollte.

Dem NGO-Gesetz nach ist das Justizministerium das bevollmächtigte
Kontrollorgan. In diesem Gesetz „Über nichtkommerzielle Organisationen“ sind die
Regeln und Prozeduren für vom Justizministerium durchgeführte Prüfungen festgeschrieben.
Unter anderem ist das Justizministerium verpflichtet, Prüfungen einige Tage im Voraus
anzukündigen, eine konkrete Liste der verlangten Dokumente aus bestimmten Zeiträumen
vorauszuschicken, zudem ist die Dauer der Überprüfungen begrenzt. Entsprechende
Normen, die Überprüfungen durch die Staatsanwaltschaft reglementieren würden,
fehlen in der Gesetzgebung. Die Forderungen der Staatsanwaltschaft in den jetzt
erfolgten Prüfungen enthielten weder eine Aufzählung der verlangten Dokumente, die
überprüften Organisationen wurden nicht über ihre Beschwerderechte aufgeklärt,
noch über die voraussichtliche Dauer der Überprüfungen informiert. Die
Prüfungen der Staatsanwaltschaft geschahen ganz offensichtlich parallel zu den Kontrollfunktionen
des Justizministeriums und der Steuerbehörden.

Das Gesetz der Russischen Föderation über die Staatsanwaltschaft, insbesondere
sein Paragraph 22, auf den sich die Vertreter der Staatsanwaltschaft bei ihren
Anfragen beriefen, berechtigt nur beim Vorhandensein von konkreten Hinweisen
auf einen Gesetzbruch zu Überprüfung. Von möglichen Gesetzesverletzungen ist
unterdessen in den Anforderungen der Staatsanwaltschaft nicht die Rede. Es ist
schwer vorstellbar, dass plötzlich, an einem einzigen Tag 40 führende
Organisationen in den Verdacht gesetzeswidriger Tätigkeiten gerieten.

Es ist offensichtlich, dass die Behörden der Staatsanwaltschaft bei der
Durchführung staatlicher Kontrolle das von der russischen Verfassung
garantierte Recht auf Vereinigungsfreiheit, gegen das NGO-Gesetz und das Gesetz
zum Schutz der Rechte juristischer Personen bei staatlichen Kontrollen
verstoßen haben.

In den zwanzig Jahren der Existenz von Nichtregierungsorganisationen im
demokratischen Russland, ist eine solche Überprüfungskampagne beispiellos. Eine
solche Praxis ist in den Beziehungen zwischen Regierung und Zivilgesellschaft unzulässig.
Wir sind von dieser präzedenzlosen Kampagne des  Drucks auf Nichtregierungsorganisationen empört
und verlangen von der Leitung der Generalstaatsanwaltschaft und der Leitung der
Staatsanwaltschaft der Stadt Moskau Aufklärung über Gründe und Begründung Überprüfungen.
Wir bestehen auf die Einhaltung der Rechte von Nichtregierungsorganisationen in
Einklang mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation und den internationalen
Rechtsnormen für Vereinigungsfreiheit.

 

  • Мoskauer Helsinki-Gruppe
  • Zentrum zur Förderung von Demokratie und
    Menschenrechten
  • Vereinigung zur Verteidigung der Rechte von Wählern „Golos“
  • Stiftung „Gesellschaftliches Verdikt“
  • Memorial Moskau
  • Russische Niederlassung von Transparency International
  • Agentur für Soziale Information
  • Zentrum für Sozial- und Arbeitsrechte
  • Regionale gesellschaftliche Organisation der Invaliden
    „Perspektive“

     

  • Stiftung „Institut für die
    Ökonomie der Stadt“
  • Stiftung „Nachhaltige Entwicklung“

     

  • Unabhängiges Institut für
    Sozialpolitik
  • Internationales Komitee gegen Folter, Nischnij Nowgorod 
  • Assoziation AGORA, Nischnij Nowgorod
  • Internationale Jugendbewegung für Rechtsschutz

  • Bürgerrechtsorganisation „Bürgerkontrolle“, St. Petersburg

  •  

    Stiftung zur Verteidigung von Glasnost

  • „Offene Alternative“,  Togliatti
  • Komitee zur Hilfe von Flüchtlingen und Zwangsumsiedler
    „Bürgerbeteiligung“

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