Dokumentation: Erklärung von Memorial International zur Eintragung weiterer fünf Menschenrechstorganisationen in das „Register für ausländische Agenten“

Über die Eintragung des Menschenrechtszentrums Memorial in das Register für “ausländische Agenten”

Erklärung von Memorial International

Am 21. Juli 2014 hat das Justizministerium der Russischen Föderation fünf weitere Menschenrechtsorganisationen in das „Register für nichtkommerzielle Organisationen, die die Funktion eines ausländischen Agenten erfüllen“, eingetragen. Darunter auch das Menschenrechtszentrum Memorial, die Basisorganisation von Memorial in diesem Bereich.

Wir sind überzeugt, dass diese Organisationen, wie auch die schon früher gegen ihren Willen in dieses Register eingetragenen, ausschließlich im Interesse Russlands arbeiten, weil sie effektiv helfen, die Rechte der Bürger vor Übergriffen von Beamten zu schützen.

Die zwangsweise Eintragung in das Register für „ausländische Agenten“ ist der Versuch, diese Arbeit zu verhindern.

Anstatt gegen Verletzungen der Rechte seiner Bürger zu kämpfen, führt der Staat einen Krieg gegen diejenigen, die diese Verletzungen aufdecken.

Diese Praxis (einschließlich der Nutzung des Begriffs „ausländischer Agent“ selbst) wurde schon zu Sowjetzeiten ausprobiert und hat zu nichts Gutem geführt.

Die gegenwärtigen, eilig eingeführten Normen über „ausländische Agenten“ dienen nicht der Lösung von wirklichen Problemen, vor denen das Land steht, sondern ausschließlich der Schwächung seiner Zivilgesellschaft.

Wir können nur erneut das wiederholen, was wir in den vergangenen zwei Jahren, seit dem Beginn der Beratungen über das Gesetz zu „ausländischen Agenten“ in der Duma, gesagt haben: Dieses Gesetz bringt Schande über Russland, es kann weder verbessert noch reformiert, sondern muss abgeschafft werden.

Der Vorstand von Memorial International

22. Juli 2014

Übersetzung: Jens Siegert