Dokumentation: Erklärung von Memorial zu den staatsanwaltschaftlichen Massenüberprüfungen russischer NGOs

Dokumentation

Über die sogenannten staatsanwaltschaftlichen Überprüfungen. Ein Kommentar der Gesellschaft MEMORIAL

Seit Anfang März schwappt eine Welle „umfassender staatsanwaltschaftlicher Überprüfungen“ von Nichtregierungsorganisationen über ganz Russland. Bis heute [26.04., d. Red.] sind davon rund sechshundert Organisationen, Vereine, unabhängige Ressourcen- und Expertenzentren, nichtstaatliche Bildungseinrichtungen etc. in mindestens fünfzig Regionen des Landes betroffen.

Diese Überprüfungen sind „umfassend“, weil bei ihnen die Staatsanwälte nicht allein erscheinen, sondern in Begleitung von Vertretern der unterschiedlichsten Behörden: der Justizverwaltungen, der Steuerbehörden, manchmal von Stellen des Innenministeriums, des Katastrophenschutzministeriums, des Inlandsgeheimdienstes FSB, des Föderalen Aufsichtsdienstes für Verbraucher- und Gesundheitsschutz, der Feuerwehr … Unter der Ägide der staatsanwaltschaftlichen Überprüfung verfolgt jede dieser Behörden ihre eigene Linie bei der Überprüfung der jeweiligen Organisation.

Die Überprüfungen werden, dem Gesetz über die Staatsanwaltschaft widersprechend, ohne jeden äußeren Anlass vorgenommen. Die Formulierungen in den Überprüfungsbeschlüssen sind unterschiedlich. Oft steht in den Papieren schlicht und einfach: „zur Prüfung, ob die geltenden Gesetze beachtet werden“ – ganz allgemein „die Gesetze“, ohne jede Konkretisierung.

Von jeder der betroffenen Organisationen werden in Kopie Unterlagen aus allen Lebens- und Arbeitsbereichen der Organisation verlangt: Satzungsunterlagen, Stenogramme der Rechenschafts- und Personalwahlsitzungen, Protokolle sämtlicher Vorstandsitzungen, Berichte der Revisionsgremien, die gesamte Finanzdokumentation, Belege zur inhaltlichen Arbeit der Organisation, Unterlagen zu den Arbeitsverträgen usw. bis hin zu den Nachweisen über die Masernschutzimpfung bei fest angestellten Mitarbeitern (das ist kein Scherz, sondern war Realität bei der Überprüfung einer Petersburger Organisation…). Der Gesamtumfang der eingeforderten Unterlagen beläuft sich auf mehrere Hundert, oft Tausende Seiten Papier pro Organisation. Wie die Staatsanwaltschaften das alles prüfen werden, und ob ihnen dann noch Zeit für andere Arbeit bleibt – etwa für den Kampf gegen die Korruption in den staatlichen Strukturen – bleibt uns ein Rätsel.

Verschiedentlich werden nicht nur Unterlagen verlangt, sondern es wird auch versucht, die Räumlichkeiten zu „besichtigen“ und Mitarbeiter zu „befragen“ – ein absolut gesetzeswidriges Vorgehen, wenn es nicht durch entsprechende Beschlüsse, Vorladungen oder andere gesetzlich vorgeschriebene Dokumente gestützt wird.

Gleichzeitig wurde die Operation auf einer Reihe landesweit empfangener Fernsehkanäle propagandistisch begleitet: Es wurden Berichte, Talkshows und andere Programme gesendet, die die NGOs diskreditieren sollen.

Der Grund der Geschehnisse ist für niemanden ein Geheimnis. Bald nach dem Februar-Auftritt Präsident Putins vor den Spitzen der Sicherheitsbehörden hat die Generalstaatsanwaltschaft ihre regionalen Stellen angewiesen, eine massenhafte Überprüfung von Nichtregierungsorganisationen durchzuführen. Der Präsident hatte sich unzufrieden gezeigt, dass die neue NGO-Gesetzgebung nicht greift. Erst kürzlich hat Putin ganz offen erklärt, dass es um das sogenannte „Gesetz über ausländische Agenten“ gehe, und darum, dass sich keine einzige russische NGO nach diesem Gesetz hat registrieren lassen wollen.

Somit ist alles andere – die Steuerdisziplin, der Kampf gegen den Extremismus, der Brandschutz und die Masernschutzimpfungen – lediglich Dekoration, nur ein Deckmantel für eine Operation zur Vernichtung (oder zumindest öffentlichen Diskreditierung) jener gesellschaftlichen Organisationen, deren Tätigkeit der obersten Staatsmacht nicht genehm ist.

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MEMORIAL steht mit seiner Tätigkeit nicht nur für die Werte der Freiheit ein, sondern auch für die unbedingte Einhaltung von Gesetzen. Wir sind bestrebt, sämtliche gesetzliche Bestimmungen einzuhalten, selbst diejenigen, die wir für absurd halten. Gleichzeitig versteht sich von selbst, dass wir uns nicht als „ausländische Agenten“ registrieren lassen werden, selbst dann nicht, wenn bei uns diese Forderung eingehen sollte. Das „Agentengesetz“ widerspricht nämlich eindeutig der Verfassung und vertauscht zudem hinterlistig die Begriffe. Gemeinsam mit anderen NGOs haben wir daher vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde eingelegt.

Wir versuchen, soweit wie möglich die unendliche Vielzahl an Durchführungsbestimmungen und Vorschriften der Behörden zu befolgen, die nun die Zivilgesellschaft kontrollieren sollen. Wir sind jetzt und werden in Zukunft ausschließlich im Rahmen von Gesetz und Verfassung tätig sein, wobei wir im Bedarfsfall auch vor Gericht ziehen.

So haben wir, nachdem der Staatsanwaltschaft alle im Rahmen der Überprüfung eingeforderten Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, umgehend beim Bezirksgericht Beschwerde eingelegt: Wir bestreiten die Rechtmäßigkeit der Überprüfung selbst sowie die Rechtmäßigkeit einzelner Maßnahmen der Staatsanwaltschaft während dieser Überprüfung. Die Verstöße der Staatsanwaltschaft gegen verschiedene Gesetzesbestimmungen sind jedoch nur ein Aspekt der Angelegenheit, und nicht einmal der wichtigste. Sehr viel wichtiger ist etwas anderes.

Die Staatsmacht in Russland ist einer unabhängigen Öffentlichkeit stets mit einem mehr oder weniger hohen Grad an Misstrauen, öfter noch mit direkter Feindseligkeit begegnet. Schon der Beginn des sowjetischen Regimes war nicht nur mit der Vernichtung der politischen Opposition und der Unterdrückung von Pressefreiheit verbunden, sondern auch mit der Vernichtung oder völligen Unterordnung aller unabhängigen gesellschaftlichen Strukturen unter den Staat – das betraf künstlerische Vereinigungen, wissenschaftliche Gesellschaften, religiöse oder philosophische Zirkel, Klubs die verschiedene Interessen pflegten. Verstaatlicht oder aufgelöst wurden beispielsweise ausnahmslos  alle gesellschaftlichen Bewegungen und Organisationen, angefangen von Genossenschaften oder Heimatkundlern bis hin zu Schachklubs oder Literaturvereinen.

Was dann noch blieb, wurde gleichgeschaltet: Unterschiedliche unabhängige Gruppen, die im selben Bereich tätig waren, wurden gewaltsam zu einer Einheitsstruktur verschmolzen, die vollständig unter der Kontrolle des Staates stand. Genauso sind in der UdSSR die „kreativen Verbände“ entstanden  – der Schriftsteller-, Künstler-, Architekten-, Komponistenverband. Zuvor hatte dieses Schicksal bereits die Gewerkschaftsbewegung ereilt, die in den Allsowjetischen Zentralrat der Gewerkschaften (VCSPS) gezwängt wurde.

In jenen Jahren hat die Propaganda dem Massenbewusstsein hartnäckig einen primitiven, zweigliedrigen Mythos eingepflanzt, den Mythos vom äußeren Feind (der kapitalistischen Umgebung) und vom inneren Feind, der in der UdSSR im konterrevolutionären, aus dem Ausland gesteuerten Untergrund tätig sei. Ihren Höhepunkt erreichte diese Propaganda 1936-38, in der Zeit des Großen Terrors. Zu dieser Zeit war die Zerstörung der Zivilgesellschaft im Wesentlichen bereits abgeschlossen.

Die ersten Versuche zur Wiederbelebung unabhängiger, gemeinschaftlicher (bürgerlicher, kultureller, menschenrechtlicher, religiöser, wohltätiger) Initiative in der UdSSR fallen bereits in die 1960er Jahre. Diese Versuche, die der Welt unter dem Namen „Dissidentenbewegung“ bekannt wurden, stießen auf eine höchst feindselige Reaktion des Staates, der sofort erklärte, dass die dissidentischen, gesellschaftlichen Gruppen nichts anderes seien, als eine maskierte politische Opposition, die aus dem Ausland stammt. In dieser Reaktion verband sich der Umstand, dass der Staat allein schon die Vorstellung von bürgerlicher Unabhängigkeit ablehnte – eine Ablehnung, die sich in den 1920er Jahren herausgebildet hatte –, mit der Mythologie des Großen Terrors der 1930er Jahre. Die Repressionen ließen nicht lang auf sich warten. Sie waren nicht so grausam wie zu Zeiten Stalins, aber dennoch reichlich heftig. Dutzende Aktivisten unabhängiger gesellschaftlicher Zusammenschlüsse, angefangen von den Mitgliedern der Literaturvereinigung SMOG und den Autoren des zensurfreien Almanachs „Metropol“ bis hin zur Initiativgruppe für Menschenrechte, der Moskauer Helsinki-Gruppe und den Aktivisten der „Russischen Sozialstiftung“ von Solschenizyn, wanderten entweder aus oder ins Lager, in die Verbannung, in die Psychiatrie. Und die sowjetischen Medien brandmarkten die Renegaten und „Söldner des Westens“ ebenso wütend wie es die Medien heute tun; vielleicht taten sie es damals sogar freundschaftlicher als heute.

Geschichte wiederholt sich. Als das derzeitige Regime Anfang der 2000er Jahre eine Inventur des ihr unterstellten Landes unternahm, musste es mit einiger Beunruhigung feststellen, dass es in den Weiten des Landes eine nicht geringe Anzahl unabhängiger Gruppen gab, die sich unterschiedlichen Fragen widmeten: Bildungsarbeit, wissenschaftlichen Projekten, dem Schutz der Menschenrechte, gesellschaftlichen Expertisen zu verschiedenen Bereichen der Regierungstätigkeit, dem Umwelt-Monitoring, den Problemen von Migranten und Strafgefangenen, der Wahlbeobachtung…. Zunächst erregte weder die Tätigkeit der Organisationen selbst, noch der Umstand, dass die Arbeit vieler Gruppen durch eine Sponsorenunterstützung ausländischer wohltätiger Stiftungen gewährleistet wurde, den Unmut der Regierung. Ihre Unabhängigkeit jedoch, und dass sie sich nicht unter der Kontrolle des Staates befanden, das wurde von dem Regime bereits damals als Problem aufgefasst.

Zur Bewältigung dieses Problems wurde zunächst das alte Rezept aus den 1920er und 30er Jahre angewandt: Es wurde versucht, gesellschaftliche Strukturen in die staatliche Vertikale einzubinden, oder zumindest in eine zusätzliche Ressource der Staatsmacht zu verwandeln, in einen „Transmissionsriemen“ des staatlichen Willens. Das mochte umso leichter erscheinen, als nahezu alle gesellschaftlichen Organisationen aufrichtig eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Staat anstrebten, die selbstverständlich auch verantwortungsbewusste  Kritik bedeuten würde. Es stellte sich jedoch schnell heraus, dass von einer Zusammenarbeit nicht die Rede sein konnte, dass die Staatsmacht Kritik weiterhin nicht als einen notwendigen Bestandteil von Zusammenarbeit auffasste, sondern als Zeichen politischer Opposition, und dass von zivilgesellschaftlichen Strukturen vor allem Loyalitätsbekundungen erwartet wurden.

Zu diesen Bedingungen konnte die Staatsmacht keine Liaison mit der Zivilgesellschaft erreichen. Die meisten gesellschaftlichen Organisationen wollten ihre Unabhängigkeit nicht gegen eine Zuverlässigkeitsbezeugung eintauschen.

Bald darauf begann die Zeit der „bunten Revolutionen“ in einigen Nachbarstaaten Russlands, und in den obersten Etagen der Macht verfestigte sich endgültig die Sicht auf gesellschaftliche Organisationen: Es handele sich um eine „fünfte Kolonne“, die von Russlands Feinden im Ausland finanziert wird.

Dem Massenbewusstsein wurde eine ganz schlichte Vorstellung eingepflanzt: Die Arbeit von NGOs, die zu „heißen“ Themen tätig sind (Wahlbeobachtung, Umweltschutz, Schutz der Migrantenrechte, Humanisierung des Strafvollzugssystems oder Korruptionsbekämpfung) und dabei eine Förderung durch ausländische Stiftungen in Anspruch nehmen, sei nichts anderes als ein Deckmantel, um insgeheim eine Orangene Revolution und den Sturz des derzeitigen Regimes vorzubereiten.

Diese Propaganda-Kampagne, die vollständig der Erfahrung der 1930er Jahre entlehnt ist, hat zu dem geführt, was zu erwarten war: Das Regime glaubte an das von ihm selbst erdachte Schreckgespenst. Seit Mitte der 2000er Jahre sind eine Vielzahl von Ergänzungen zu den geltenden Gesetzen verabschiedet worden, und noch mehr Verordnungen und Durchführungsbestimmungen, durch die die Zahl der Behörden drastisch erhöht wurde, die die NGOs kontrollieren. Ebenso wuchs die Menge und Häufigkeit der verschiedenen Formen, in denen die NGOs diesen Behörden Rechenschaft ablegen müssen. Es schien, als könne keine Maus mehr durch dieses Netz schlüpfen. Viele kleinere regionale Organisationen aus den Bereichen Soziales und Kultur, die für die Staatsmacht völlig unschädlich und für die Bevölkerung überaus nützlich waren, zerfielen unter dem Gewicht der bürokratischen Pflichten, die ihnen aufgebürdet worden waren. Es konnte aber trotz allem keine ausländische Finanzierung einer „orangenen Revolution“ festgestellt werden – nirgends, in keinem einzigen Fall und in keinerlei Umfang.

Der unmittelbare Grund für die derzeitige Attacke auf unabhängige zivilgesellschaftliche  Vereinigungen ist offensichtlich. Er liegt in der unangemessenen Panik, von der die herrschende Elite nach den Massendemonstrationen in Moskau (die im Dezember 2011 begannen, sich während des vergangenen Jahres fortsetzen und sich auf eine Reihe anderer Regionen des Landes ausdehnten) erfasst wurde. Die Art und Weise mit der die Regierung die Ereignisse in Moskau zu erklären versuchte – und zwar wohl nicht nur der breiten Öffentlichkeit sondern auch sich selbst –, folgte ganz dem überkommenen Schema „orangene Revolution“: Es handelt sich um ausländische Intrigen, die von gesellschaftlichen Organisationen ins Werk gesetzt werden. Die Regierung kann einfach nicht glauben, dass die Massendemonstrationen schlicht und einfach das gestiegene zivilgesellschaftliche Selbstbewusstsein und die wirkliche Verbreitung der Proteststimmungen in der russischen Gesellschaft widerspiegeln. Hierher rührt auch die ominöse Milliarde Dollar, die angeblich innerhalb von nur vier Monaten „aus dem Westen“ in die NGOs gepumpt worden sei, das „Gesetz über ausländische Agenten“, und vieles andere mehr.

Die Zentralregierung hat es nicht geschafft, die Spezifik einer Zivilgesellschaft zu verstehen. Bei allem, was unabhängiges gesellschaftliches Engagement angeht, ist die Regierung erschreckend inkompetent. Das Einzige, wozu sie in der Lage ist, ist eine maximale Behinderung der Arbeit – jedweder Arbeit – gesellschaftlicher Organisationen.

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Das alles verweist auf allgemeinere Probleme.

Im Verlauf der vergangenen zehn bis fünfzehn Jahre hat die Exekutive in Russland in enger Zusammenarbeit mit der Staatsduma schrittweise für Nichtregierungsorganisationen eine Rechtsumgebung geschaffen, in der es für NGOs immer schwerer wird zu arbeiten und zu existieren.

Wir müssen uns, wie die Kollegen anderer gesellschaftlicher Organisationen auch, notgedrungen damit abfinden, dass ein beträchtlicher Teil unserer Kräfte und der Mittel, die uns von Sponsoren (einheimischen wie ausländischen) für die inhaltliche Arbeit zum Wohle unserer Mitbürger zur Verfügung gestellt wurden, zur Erfüllung einer Unmenge bürokratischer Anforderungen verschwendet wird.

Gleichzeitig ist es längst an der Zeit, einige schlichte Wahrheiten laut auszusprechen, die nicht nur bei unseren Antagonisten, sondern auch bei uns in Vergessenheit geraten waren.

Die Freiheit sich zu Vereinigungen zusammenzuschließen ist – soweit das nicht zu eindeutig verbrecherischen Zwecken geschieht – eine der fundamentalen bürgerlichen Freiheiten. Das Recht der Bürger auf gemeinschaftliche Initiativen (ganz gleich, ob politischer Natur oder nicht), die im Rahmen der Gesetze auf freiwilliger Grundlage betrieben werden, ist die Grundlage zivilgesellschaftlicher Existenz. Der Staat hat hier nicht das Geringste zu suchen – es sei denn, er möchte eine bestimmte Vereinigung materiell, moralisch oder anderweitig unterstützen.

Ein Staat, der die Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen mit unbegründeten Verboten oder Beschränkungen umstellt, sie zu regulieren versucht, sie zu behindern oder sich auf andere Weise einzumischen versucht, ist kein demokratischer, sondern ein Polizeistaat.

Die Finanzierungsquellen von Nichtregierungsorganisationen sollten allein Sorge der Organisationen selbst und von niemandem sonst sein (vorausgesetzt natürlich, dass diese Organisation die gesetzlich vorgeschriebenen Steuern zahlt und es nicht um Geldwäsche geht – nur das kann und muss vom Staat überprüft werden).

Moskau, 26.4.2013

Übersetzung: Hartmut Schröder