Pamfilowa-Rat zum ausgeuferten Schaschlytschnaja-Streit: Meinungsfreiheit ist wichtiger

Die Roten Garden des Kremls, genannt „Naschi“, demonstrieren weiter vor dem Haus des Jorunalisten und Menschenrechtlers Alexander Podrabinjek. Sie fordern Widerruf oder Exil. Wie es zu dieser kreisenden Eskalation um die Nahmengebung eines Schaschlyk-Imbisses in Moskau gekommen war, habe ich gestern unter der Überschrift „Sowjetisch gegen antisowjetisch – historischer Schaschlyk-Streit in Moskau

geschildert. heute nun schaltete sich ein anderer, wenn auch eher randständiger Teil des Kremlimperiums ein. Der präsidiale „Rat zur Mitwirkung an der Entwicklung der Institute von Zivilgesellschaft und Menschenrechten“, kurz nach seiner Vorsitzenden „Pamfilowa-Rat“ genannt, wandte sich in einer Erklärung scharf gegen die Angriffe auf Alexander Podrabinjek. Interessant ist dabei, dass einige Mitglieder des Rates wie Ludmila Alexejewa, die Vorsitzende der Moskauer Helsinki Gruppe, sich schon als Einzelpersonen öffentlich gegen die Kampagne gewandt haben, während andere, wie der nationalistische Fernsehjournalist Alexej Puschkow die Kremljugend scharf verteidigt und Alexejewa persönlich für ihre Kritik asngegriffen haben. Hier eine Dokumentation des Erklärung des Pamfilowa-Rates:

Erklärung des Rates zur Mitwirkung an der Entwicklung der Institute von Zivilgesellschaft und Menschenrechten beim Präsidenten der Russichen Föderation

„Verfolgung aufgrund einer Meinungsäußerung ist verfassungswidrig“ überschriebenen

Der Rat hält die voin verantwortungslosen Abenteurer der Jugendorganisation „Naschi“ organisierte Kampagne gegen den Journalisten Alexander Podrabunjek es für ungesetzlich und amoralisch.

Der Journalist PPodrabinjek hat, wie jeder andere Bürger der Russischen Föderation auch, das unbestrittene Recht auf eine eigene Meinung und eine eigene Bewertung jedes beliebigen Ereignisses oder jeder Erscheinung des öffentlichen Lebens. Wem sein Standpunkt oder seine Bewertung nicht gefällt, hat das gleiche Recht auf einen Text mit einem Text zu antworten, mit einem Urteil auf ein Urteil. Wenn Kritiker aber der Meinung sind, Podrabinjek habe mit seinen Äußerungen jemandes Rechte oder Gesetze verletzt, dann ist dafür das Gericht zuständig.

Die Kampagne gegen den Journalisten verlässt die Schranken der Gesetzgebung und ist offensichtlich extremistisch: Das Schüren von Volkszorn ist eine Verletzung von Rechten und Freiheiten eines Menschen. Hier kommt der Verdacht auf, dass damit die Artikel 23 und 25 der Verfassung der RF (die Unverletzlichkeit des Privatlebens und der Wohnung) verletzt werden. Verletzt wird auch Artikel 24, der es verbietet, private Informationen ohne Einverständnis zu verbreiten oder zu benutzen: Es ist kaum vorstellbar, dass Alexander Podrabinjek irgend jemanden seine Adresse gegeben hat, um vor seinem Haus Demonstrationen zu veranstalten. Letztendlich und am wichtigsten ist Artikel 29 verletzt, der jedem Menschen Meinungsfreiheit und Redefreiheit garantiert und es nicht zulässt, dass jemand zu einer Meinung oder zur Leugnung einer Meinung gezwungen wird.

Eben das aber, dass der Journalist von seiner Meinung und seiner Überzeugung abrückt, fordern „Naschi“ ohne jedes Recht. Sie erlauben sich sogar Drohungen bis dahin, ihn aus dem Land zu treiben. Auch das verletzt die Verfassung, die in Artikel 27 das Recht auf frei Wahl des Aufenthalts- und Wohnortes garantiert.

Der Rat wendet sich an die zuständigen Staatsorgane der Russischen Föderation mit der Forderung dden Schutz der Verfassungsrechte und Sicherheit des Journalisten Alexander Podrabinjek und seiner Familienmitglieder in vollem Umfang zu gewährleisten und die ungesetzlichen Handlungen seiner Verfolger zu unterbinden. Der Rat drückt sein tiefes Bedauern und seine tiefe Beunruhigung über die Aktivitäten der Jugendorganisatin „Naschi“ aus, die nicht nur an beschämende sowjetische Kampagnen gegen Andersdenkende erinnert und so auch den Vorstellungen über das heutige Russland Schaden zufügt, sondern Jugendlichen ein Beispiel für offenen Rechtsnihilismus gibt. In diesem Zusammenhang besteht der Rat auf der Notwendigkeit die Tätigkeit der Jugendorganisation „Naschi“ dahingehend zu überprüfen, ob sie den Gesetzen über Nichtreggierungsorganisationen und über den Kampf gegen Extremismus entsprechen.

Diese Erklärung gegen die Kampagne gegen Podrabinjek bedeutet keine Unterstützung des Rates für seine beleidigenden Erklärungen Veteranen gegenüber. Solche und ähnliche Erklärungen müssen hart beurteilt werden, aber ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Normen.

Ende der Erklärung. Übersetzung von mir.


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