Memorial gewinnt erneut – wie lange diesmal?

In St. Petersburg hat Memorial heute zum zweiten Mal in erster Instanz seine Klage gegen die Staatsanwaltschaft auf Heraisgabe der bei einer Durchsuchung Memorial-Räume am 4. Dezember 2008 beschlagnahmten 12 Computerfestplatten gewonnen. Das Gericht erklärte die Durchsuchung aus formalen Gründen für rechtswidrig und ordnete die Rückgabe der Festplatten an. Ein fast gleich lautendes Urteil hatte ein anderes Gericht beraits vor genau zwei Monaten am 20. Januar gefällt. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft allerdings Berufung eingelegt. Dieser Berufung hatte Ende Februar das St. Petersburger Stadtgericht statt gegeben und das Verfahren zur Neuverhandlung in die erste Instanz zurück verwiesen. Nach dem heutigen Urteil hat die Staatsanwaltschaft erneut 10 Tage Zeit, Berufung einzulegen.

Die Durchsuchung und Beschlagnahme der Festplatten, auf denen sich einzigartige historische Materialien zum Gulag befinden, hatte weiten internationalen Protest hervor gerufen.


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